Union plant Änderungen am umstrittenen Heizungsgesetz nach der Wahl

Union plant Änderungen am umstrittenen Heizungsgesetz nach der Wahl

Berlin. Die CDU und CSU haben sich zum Ziel gesetzt, das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition zu reformieren. Welche Maßnahmen angestrebt werden und welche Interessensgruppen dabei besonders im Fokus stehen, wird hier beleuchtet.

Das mit Abstand umstrittenste Gesetz der letzten drei Jahre ist das Gebäudeenergiegesetz der aktuellen Regierung. Ab dem 1. Januar 2024 sind die neuen Richtlinien in Kraft, doch die Union strebt bereits nach Veränderungen, da sie voraussichtlich als stärkste politische Kraft im neuen Bundestag agieren wird.

Im Wahlprogramm wird klar formuliert: Das Heizungsgesetz soll „abgeschafft“ werden, so CDU und CSU. Man wolle mit dem „bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller“ Schluss machen. Doch was genau bedeutet das für die Zukunft der Heizungsregelungen?

Andreas Jung, stellvertretender Parteichef der CDU und Energieexperte, hält an dem langfristigen Ziel fest, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden soll, was auch eine Umstellung aller Heizungen umfasst. „Neue Heizungen müssen künftig klimafreundlich betrieben werden können. Dazu gibt es diverse Methoden: Wärmepumpen, Wärmenetze, Holzpellets, Solarthermie, Geothermie oder grüne Gase“, so Jung. Diese Optionen sollten im Gesetz geregelt werden.

Laut dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel sollten neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Union plant, diese Vorschrift möglicherweise zu streichen. Derzeit gilt dieser Mindestanteil jedoch nur in Neubaugebieten, und die Vorschriften greifen umfassender erst mit der Zustimmung zur kommunalen Wärmeplanung. Auch diese Verbindung möchte die Union aufheben, wie Jung erklärt: „Die kommunale Wärmeplanung ist wichtig und sollte gefördert werden, aber die bürokratische Verknüpfung mit dem GEG ist nicht überzeugend.“

Stattdessen setzen CDU und CSU auf einen CO2-Preis, der durch einen Sozialausgleich ergänzt wird, sowie auf eine Grüngas-Quote für Gasanbieter. Diese Unternehmen wären verpflichtet, einen bestimmten Anteil an grünen Gasen garantieren zu müssen. So könnten bestehende Heizungen schrittweise umweltfreundlicher betrieben werden, ohne zusätzliche Pflichten für die Verbraucher, erklärt Jung.

Dies betrifft besonders etwa 400.000 Haushalte, die seit der Einführung des Heizungsgesetzes im Jahr 2024 eine Gasheizung installiert haben. Bisher gilt hier die Regelung, dass diese Heizungen ab 2029 zunehmend mit Biogas oder Wasserstoff betrieben werden müssen, was nach den Plänen der Union entfallen könnte.

Florian Munder, Experte für den Gasmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kritisiert diese mögliche Änderung: „Für den Klimaschutz wäre dies definitiv ein Rückschritt. Damit könnten neue Heizungen weiterhin eine lange Zeit mit fossilem Erdgas betrieben werden.“

Die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz sind weniger eindeutig. Die Biomethan-Tarife, die das Ampelgesetz vorsehen würde, könnten sich als sehr kostspielig erweisen. „Andererseits entstehen bei einem rein fossilen Betrieb die vollen Kosten für CO2-Emissionen. Ob dies letztlich für die Verbraucher günstiger ist, ist unklar“, so Munder. „Ab 2027 erwarten wir steigende CO2-Kosten, was Gaskunden deutlich mehr kosten könnte.“

Generell betont Munder, dass Änderungen am Gebäudeenergiegesetz auch Anpassungen im Wärmeplanungsgesetz nach sich ziehen könnten. „Deshalb sollte man gut überlegen, ob man erneut daran herumbastelt. Solche Änderungen sind kompliziert und führen oft zur Verunsicherung.“

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