Union plant Rücknahme der Cannabis-Legalisierung – Juristen warnen vor möglichen Kosten

Union plant Rücknahme der Cannabis-Legalisierung – Juristen warnen vor möglichen Kosten

Berlin. Die CDU hat angekündigt, dass sie nach der kommenden Bundestagswahl die Legalisierung von Cannabis zurücknehmen möchte. Laut der Neuen Richtervereinigung könnte dies jedoch erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Staat nach sich ziehen.

Bei einer möglichen Rückkehr zu einem umfassenden Verbot des Anbaus und Konsums von Cannabis dürfte, so der Jurist Simon Pschorr, Staatsanwalt und Sprecher der Fachgruppe Strafrecht, dies als Enteignung der Cannabis-Clubs betrachtet werden. Diese Clubs könnten in der Folge Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staat geltend machen. Pschorr erklärt gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, dass hohe Investitionen in den Cannabis-Anbau getätigt wurden und die entsprechenden Lizenzen nach aktuellem Gesetz für sieben Jahre gültig sind. Daher rechnet er mit hohen finanziellen Forderungen.

Die Union hat in ihrem Wahlprogramm deutlich gemacht, dass sie plant, das bestehende Cannabis-Gesetz unverzüglich aufzuheben, sollte sie an die Regierung kommen. „Dieses Gesetz schützt Dealer und exponiert unsere Kinder und Jugendlichen gegenüber Drogenkonsum und Sucht“, heißt es dort.

Seit April des vergangenen Jahres ist der Konsum von Cannabis für volljährige Personen in Deutschland unter strengen Auflagen legal. Dies schließt den Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privathaushalten sowie die Lagerung von maximal 50 Gramm Cannabis ein. Zudem ist es lizenzierten „Anbauvereinigungen“ erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis zu züchten.

In Bezug auf die Vorhaben der Union sprach Pschorr die Notwendigkeit an, den betroffenen Cannabis Social Clubs und Privatpersonen angemessene Fristen zu geben, um ihre Pflanzen und Ernten legal entsorgen zu können. Er betonte, dass dies nicht abrupt eingefordert werden könne. Zudem dürfe eine Rückkehr zur Strafbarkeit nicht rückwirkend in Kraft treten.

Der Staatsanwalt verwies auf die positiven Erfahrungen, die mit dem derzeitigen Gesetz gemacht wurden. „Trotz der Herausforderungen, die mit der Amnestie verbunden sind, konnten wir eine signifikante Entlastung der Justiz feststellen. Ein Zurück zu alten Verhältnissen würde zur Folge haben, dass kleine Konsumenten erneut verfolgt werden müssten, was die Ressourcen der Justiz belasten und hinderlich für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität sein würde.“ Die NRV ist ein Verband von Richtern und Staatsanwälten.

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