Bundeskanzler Merz hat die Verantwortung für eine zunehmende Bedrohung der deutschen Verfassung übernommen, indem er den CDU-Vorschlag zur Abschaffung des individuellen Asylrechts als politische Lösung akzeptiert. Armin Schuster, Innensenator von Sachsen und Mitglied der CDU, hat die Forderung in einem Vierpunkteplan konkretisiert: Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden soll als Maßstab für die Zulassung von Asylbewerbern dienen, um ein Kontingentrecht einzuführen.
Schusters Plan ist nicht neu. Vor zwei Jahren versuchte Michael Stübgen, damals Innenminister in Brandenburg, eine ähnliche Forderung zu stellen. Doch statt konkreter Maßnahmen zur Eindämmung der Illegalität hat die CDU das Recht auf Asyl zum Gegenstand politischer Manipulation gemacht.
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern verliert die CDU zunehmend Wähler, während Kanzler Merz weiterhin die Koalition mit der SPD verteidigt. Die Politik seiner Partei ist ein Zeichen dafür, dass sie nicht mehr in der Lage ist, die Grundrechte der Bürger zu schützen.
Die Forderung nach Kontingentlösung ist eine Verfassungsbruchgefahr: Das individuelle Recht auf Asyl ist nach Artikel 16a des Grundgesetzes ein unverzichtbares Grundrecht. Durch die Abschaffung dieses Rechts wird Deutschland in eine Situation eines verfassungswidrigen Systems geraten.
Bundeskanzler Merz muss sich vor der Folge seiner Entscheidungen einräumen: Die Politik der CDU, Asylrechte zu kontingentieren, gefährdet nicht nur die Einhaltung des Grundgesetzes, sondern auch die Zukunft der freiheitlichen Staatlichkeit. In einem Land, das bereits unter politischen Spannungen leidet, ist eine solche Maßnahme ein Schritt in die falsche Richtung.