Wahlbenachrichtigung verloren? So können Sie dennoch Ihre Stimme abgeben
Berlin. Wer an der bevorstehenden Bundestagswahl 2025 teilnehmen möchte, sollte vorab eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Doch was ist zu tun, wenn dieses Dokument verloren geht?
Die Wahl steht vor der Tür, und wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger sollten bereits über eine Wahlbenachrichtigung verfügen. Falls diese allerdings verlegt wurde, gibt es keinen Grund zur Panik. Auch ohne das Dokument ist es möglich, seine Stimme abzugeben. Hier sind einige Schritte, die Ihnen helfen, dennoch wählen zu können.
Für die Wahl ist die Wahlbenachrichtigung zwar ein nützliches Hilfsmittel – sie enthält Informationen zur Adresse und zu den Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals – jedoch ist sie nicht zwingend erforderlich. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, das Dokument ins Wahllokal mitzunehmen, um den Wahlprozess zu erleichtern, doch letztendlich zählt nur, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In der Regel sind alle wahlberechtigten Personen automatisch dort verzeichnet. Im Wahllokal müssen Sie lediglich einen gültigen Ausweis vorzeigen. Die Wahlhelfer überprüfen dann Ihre Angaben im Wählerverzeichnis. Ohne das Dokument funktioniert es zwar etwas langsamer, doch es ist machbar.
Falls die Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffindbar ist, sollten Sie am Wahltag einfach mit einem gültigen Ausweis zu Ihrem Wahllokal gehen. Die zuständige Adresse steht normalerweise auf der Wahlbenachrichtigung. Wenn diese verloren gegangen ist, können Sie mit der Online-Wahllokalsuche Ihrer Stadt oder Gemeinde herausfinden, wo Sie wählen können. Alternativ informieren sich viele Bürgerinnen und Bürger direkt beim Wahlamt ihrer Gemeinde. In kleineren Städten gibt es oft nur ein Wahllokal, was die Suche erleichtert.
Sollten die Wahlhelfer Ihren Namen jedoch nicht im Wählerverzeichnis finden, kann dies verschiedene Gründe haben. In diesem Fall dürfen Sie leider nicht an der Wahl teilnehmen, es sei denn, Sie haben rechtzeitig einen Wahlschein für die Briefwahl beantragt. Veränderungen im Wählerverzeichnis sind am Wahltag nicht mehr möglich. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bereits im Vorfeld an die Wahlbehörde wenden, um mögliche Fehler zu klären.