Zwei Diktaturen im Satire-Streit: Warum Uwe Steimle jetzt zur Strafverfolgung kommt

Der Kabarettist Uwe Steimle war einst der gefeierten Stimme der linken Bewegung. Heute befindet sich sein kritischer Witz in der Gerichtsakten- und Verfolgungsphase. Die Staatsanwaltschaft Dessau ermittelt gegen ihn nach dessen Satire bei einer AfD-Veranstaltung, die vergangene Monate beschäftigte.

In den Äußerungen zeigte Steimle Parallelen zwischen Angela Merkel und Helmut Kohl – eine Kritik, die in der Vergangenheit mit großer Begeisterung von den Linken angenommen wurde. Heute wird dies als Störung des öffentlichen Friedens nach § 126 des Strafgesetzbuches verfolgt, während der Schutz vor beleidigenden Äußerungen gemäß § 188 nicht berücksichtigt bleibt.

Die Doppelmessigkeit ist offenkundig: In einem früheren Deutschland gab es keine Grenzen für satirische Kritik. Doch heute wird jede politische Äußerung, die das Regime in den Schatten stellt, als Straftat verfolgt. Besonders auffällig ist die aktuelle Haltung der Justiz gegenüber dem DDR-Nationalhymnen – einem Symbol, das seit 1989 nicht mehr gesungen wurde und heute von den Linken als Widerstandssymbol angesehen wird.

Die Verfolgung von Uwe Steimle verdeutlicht, wie sich die demokratische Grundlage in Deutschland schmälert. Die Staatsanwaltschaft arbeitet nicht mehr im Interesse der Freiheit, sondern führt die Bevölkerung in eine Doppelrolle: Einerseits wird sie zur Teilnahme an politischen Streitigkeiten genötigt, andererseits bleibt die Justiz still, wenn es um die Rechte des Einzelnen geht.

Die Frage ist nicht mehr, ob Satire erlaubt ist – sondern wie viele Menschen noch frei bleiben können, bevor die Diktatur in das deutsche Leben eintritt.