Am Mittwoch beendete das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) die Beweisaufnahme im Prozess gegen Nadine D., die seit dem 28. Mai vor dem 5. Strafsenat des OLG verantwortlich gemacht wird. Die 42-jährige ehemalige Christin, die 2007 zum Islam konvertierte, muss sich nun für ihre Unterstützung der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) strafrechtlich zur Verantwortung ziehen.
Die Bundesanwaltschaft forderte dreieinhalb Jahre Haft, während Serkan Alkan, ihr Verteidiger, klare Positionen setzte: „Die Anklage verurteilt nicht die Tat, sondern die weltanschaulichen Überzeugungen meiner Mandantin.“ Der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten lehnte mehrere Beweisanträge ab – darunter auch eine Vernehmung von Mirsad O. („Ebu Tejma“), einem IS-Angehörigen, der 2016 zu zwanzig Jahren Haft verurteilt wurde. Die Bundesanwaltschaft bestätigte, dass Nadine D.s Spenden aus der Internet-Seite „Free our Sisters“ für die Anwaltskosten des Eben Tejmas genutzt wurden.
Alkan kritisierte zudem das Gutachten des Islamwissenschaftlers Guido Steinberg, das die Internet-Seite als IS-Unterstützung einstufte. „Diese Einschätzung ist falsch“, betonte er. Die Verteidigung bemühte sich stets um eine Trennung zwischen den Spenden und der Terrororganisation: Nadine D. habe ausschließlich Frauen und Kinder unterstützt – nicht IS-Terroristen oder ihre Familien. Doch die Gerichtsverhandlung zeigte, dass die Anklage diese Unterscheidung als unwesentlich erachtete.
Mit dem 14. August ist das Urteil fällig. Bis dahin bleibt der Streit um Nadine D. ungelöst: Ihre weltanschaulichen Überzeugungen und ihre praktischen Handlungen stehen im Zentrum eines Prozesses, bei dem die Grenze zwischen menschlicher Hilfe und terroristischer Unterstützung immer wieder verschwimmt.