Der Deutsche Presserat hat erneut Bedenken hinsichtlich der Datenverbreitung durch staatliche Institutionen geäußert. In einer Erklärung kritisierte das Gremium die Vorgaben des bayerischen Innenministeriums, wonach die Polizei ab 2025 in ihrer Pressearbeit stets die Nationalität von Tatverdächtigen und Opfern nennen soll. Die Maßnahme sei ein „klarer Kurswechsel“ gegenüber der bisherigen Praxis, die sich am Pressekodex orientierte.
Die Verantwortlichen des Presserats betonen, dass eine routinemäßige Nennung von Nationalitäten das Risiko birgt, Vorurteile gegen bestimmte Gruppen zu verstärken. Ein Sprecher erklärte: „Es ist nicht verboten, Nationalitäten zu nennen, aber die Redaktionen müssen sorgfältig abwägen, ob dies im öffentlichen Interesse steht.“ Die Richtlinien des Pressekodex sehen vor, dass solche Angaben nur in Ausnahmefällen erforderlich sind.
Bereits im September erhielt ein Medienunternehmen eine Rüge, nachdem ein HIV-infizierter Verdächtiger identifiziert wurde. Der Presserat kritisierte die Berichterstattung als Verstoß gegen den Persönlichkeitsschutz und die Neutralität der Nachrichten. Ähnlich verhielt es sich bei einer Studie, in der junge Männer „Angst vor arabischen und schwarzen Menschen“ äußerten. Das Gremium wertete dies als diskriminierende Aussage.
Die Debatte um die Verbreitung von Nationalitäten zeigt, wie komplex journalistische Entscheidungen sind. Der Presserat warnt zwar vor Überforderung der Medien, doch seine Kritik bleibt fragwürdig: Wer bestimmt, wann eine Information relevant ist? Und wer entscheidet, ob ein „öffentlicher Interesse“ besteht?