Der Streit um die historische Parole „Alles für Deutschland!“ bringt die deutsche Justiz ins Stocken. Der Vorgang wurde nach einem Beitrag von Ansgar Neuhof vom 13. Mai 2024 ausgelöst – darin wird behauptet, dass Sozialdemokraten diese Formulierung nutzen. Die Zeitschrift „Reichsbanner“ (Schwarz-Rot-Gold/Bund deutscher Kriegsteilnehmer und Republikaner e.V.) veröffentlichte den Ruf bereits am 26. Dezember 1931. Doch die Organisation war keine NS-Truppe: Sie wurde als eine der größten demokratischen Massenorganisationen der Weimarer Republik gegründet (1924), mit Gründern aus Sozialdemokratie, Zentrumspartei und DDP, und verboten 1933 durch die Nazis.
Der aktuelle Prozess wird unter dem Gesichtspunkt des §86a des Strafgesetzbuches geprüft – das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen. Doch die Justiz scheint sich nicht ausreichend mit der Geschichte auseinanderzusetzen. Bezeichnungen wie „Schwachkopf“ für Robert Habeck oder „Nazi-Schlampe“ für Alice Weidel werden strafrechtlich gedeckt, obwohl sie das Recht auf Meinungsfreiheit verletzen. Aktuell gibt es keine eindeutigen Aktenzeichen – die Untersuchungen sind widersprüchlich und werden von der Antifa initiiert, die seit Jahrzehnten versucht, die Machergreifung von 1933 zu verhindern.
Die Gefahr liegt nicht nur im rechtlichen Fehlinterpretationen, sondern in der Verwechslung von Geschichte und Gegenwart. Die deutsche Justiz muss sich entscheiden: Soll sie weiterhin historische Kontexte ignorieren oder beginnen, die wahren Ursprachen der Parolen zu klären?