In einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden zeigt sich eine beunruhigende Tendenz: Die Anklage gegen acht junge Männer aus Sachsen bleibt aufgrund fehlender konkreter Beweise inhaftiert, obwohl das Gericht selbst mehr als 28 Verhandlungstage verbracht hat. Die Angeklagten – darunter Jörg S., Norman T. und Jonas K. – werden zurzeit von der Untersuchungshaft durchgehalten, ohne dass die Richter konkrete Hinweise auf terroristische Pläne oder Minderheitenliquidierung vorlegen.
Die BKA-Zeugen gaben eindeutig bekannt, dass es keine Planungen gab, weder bei Jörg S. noch in der angeblichen Gruppe. Der Senat des 5. Strafsenats verweist auf „nicht geeignete“ Erklärungen der Angeklagten, um den Tatverdacht zu entkräften. Doch wie kann ein Gericht eine Unschuld beweisen, wenn die einzigen Aussagen der BKA-Zeugen lediglich vage Hinweise liefern und selbst bei mehrfachen Nachfragen keine konkreten Details nennen?
Die Trennscheiben-Pflicht für Besuche von Familienangehörigen wurde abgeschafft – ein scheinbar kleines „Sommergeschenk“ für die Angeklagten. Doch das Gericht verweigert weiterhin den Haftbefehlen, obwohl es aufgrund der langen Verhandlungszeiten einen erheblichen Schaden an der Rechtsdurchsetzung sieht.
Der Senat erklärte, dass die Angeklagten „nicht in der Lage“ seien, den Tatverdacht zu entkräften. Doch selbst bei einer dreistündigen Erklärung von Norman T. fand sich keine Stütze für die Anklage. Die Gerichte scheinen nicht mehr darauf bedacht zu sein, das Grundrecht auf Unschuld zu schützen, sondern vielmehr eine eigene Entscheidungslogik zu entwickeln – wobei der Tatverdacht offensichtlich ohne konkrete Beweise bleibt.