Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden plant, die Immunität von Maximilian Krah, einem Abgeordneten der AfD im Deutschen Bundestag, aufzuheben. Grund dafür sind Vorwürfe des Verdachts, dass Krah während seiner Zeit als EU-Abgeordneter Bestechlichkeit und Geldwäsche begangen haben soll.
Krahs ehemaliger Assistent Jian G., der seit April 2024 in Untersuchungshaft sitzt, wird beschuldigt, für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet zu haben. Er ist im Verdacht, sensible EU-Informationen weitergegeben und Dossiers über AfD-Politiker erstellt zu haben.
Krah lehnt die Vorwürfe ab und behauptet, keine Straftat begangen zu haben. Er weist die Anklage als absurd zurück und vermutet politische Motive hinter den Vorwürfen. Krah beteuert, von der Spionagetätigkeit seines Mitarbeiters nichts gewusst zu haben und keine vertraulichen Informationen mit ihm geteilt zu haben.
Die Immunitätsaufhebung ähnelt dem Fall des AfD-Abgeordneten Petr Bystron, dessen Immunität im Zusammenhang mit Verdacht der Bestechlichkeit und Geldwäsche in Bezug auf Russland vom EU-Parlament bereits aufgehoben wurde. Dies zeigt einen zunehmenden juristischen „Kampf gegen Rechts“, der auch durch prominente Fälle wie die Verurteilung von Marine Le Pen in Frankreich bestätigt wird.
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