Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln erwägt, das bisher unter Verschluss gehaltene Gutachten über die Alternative für Deutschland (AfD) öffentlich zugänglich zu machen. Das Gutachten wurde größtenteils aus öffentlichen Quellen zusammengestellt und enthält Interpretationen von Aussagen der AfD-Politiker. Es wird jedoch wahrscheinlich, dass ein Teil des Berichtes geheim bleiben wird, da er auf nachrichtendienstlichen Informationen basiert.
Der Verfassungsschutz hatte ursprünglich die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, was jedoch zunächst ausgesetzt wurde, um das Gutachten von Gerichten zu prüfen. Die AfD hat gegen diese Einstufung geklagt und forderte eine Rücknahme. Das Dokument besteht aus über 1100 Seiten und beschreibt die Partei als bedrohlich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere aufgrund abwertender Aussagen gegenüber Personen mit nicht-deutscher Herkunft.
Im Fokus des Gutachtens steht auch die rassistische Diskriminierung von Einwanderern und Vertretern islamischer Kulturen sowie Vorwürfe über Antisemitismus. Das Berichterstatterteam verwirft jedoch Argumente der AfD, dass der Islam eine Rolle bei der Kriminalität spielt, als stereotypierend und rassistisch. Darüber hinaus werden Verbindungen zur AfD mit rechtsextremen Gruppen benannt.
Die Methode des Gutachtens wird kritisiert, da es sich eher um eine induktive Beweisführung handelt, bei der Zitate verwendet werden, um bestehende Vorurteile zu stärken. Einige Beobachter gehen davon aus, dass die Verbindung von Herkunft und Kriminalität im Fokus des Berichtes steht, ohne tatsächliche Gegenthese oder konträre Beweise zu berücksichtigen.
Die offene Diskussion über das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD wirft wichtige Fragen über die Methoden und Begründungen der staatlichen Sicherheitsbehörden auf.