AfD fordert Bundesverfassungsschutz zur Revision ihrer Einstufung auf

Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen gerichtlichen Antrag eingereicht, um den Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dazu zu zwingen, die Partei von der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ zurückzuziehen. Der Verfassungsschutz ignorierte bereits eine Abmahnung der AfD zur Revision dieser Einstufung.

Die Anwaltskanzlei Höcker, die Rechtsstreitigkeiten der Parteispitze führt, fordert das BfV auf, diese negative Klassifizierung zu beenden. Die AfD drängt nun darauf, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung revidiert und die entsprechende Mitteilung löscht. Der Antrag wird durch eine einstweilige Anordnung unterstützt, um bis zu einer gerichtlichen Entscheidung den Status quo aufrechtzuerhalten.

Die Kanzlei argumentierte, dass die negative Abschreckungswirkung der Einstufung erhebliche Auswirkungen auf die Partei selbst und den demokratischen Willensbildungsprozess habe. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer gerichtlichen Korrektur.

Der Streit zwischen AfD und BfV spiegelt das zunehmende politische Spannungsfeld in Deutschland wider, besonders im Kontext der rechtsextremen Tendenzen innerhalb der Gesellschaft und den damit verbundenen Sicherheitsrisiken.