Berlin verstärkt Bußgelder für überteuerte Sozialwohnungen und erhöht Abschöpfungssätze

Der Berliner Senat hat die Bußgelder für die überteuerte Vermietung von Sozialwohnungen drastisch angehoben. Das neue Maximum beträgt nun 100.000 Euro, was ein deutliches Signal gegen unangemessene Mieten ausstrahlt. Zudem wird ab sofort eine monatliche Abschöpfung von bis zu 15 Euro pro Quadratmeter im Fall einer Verletzung der Förderbestimmungen zulässig.

Senator Christian Gaebler (SPD) betonte, dass diese Maßnahmen ein zusätzliches, wirksames Mittel darstellen, um die Absicherung von Förderbestimmungen zu stärken. Er kritisierte jedoch, dass bisherige Abschöpfungssätze nicht den tatsächlichen finanziellen Vorteilen gerecht wurden, die Vermieter aus überteuerten Mieten gezogen hatten.

Ein weiteres Novellierungsthema ist der Mietzuschuss für Sozialwohnungen. Der Rechnungshof hatte beanstandet, dass dieser Zuschuss Menschen zugutekommt, die bereits Anspruch auf Wohngeld haben. Deshalb wird ab sofort nur noch jenen Mieterinnen und Mietern ein Mietzuschuss gewährt, die keinen Anspruch auf bundesrechtlich geregeltes Wohngeld besitzen.

Die bisherige Situation mit Hunderttausenden verloren gegangenem Sozialwohnungsbestand wurde als ernsthaft bemängelt. Trotz großer Investitionen sei eine echte Wende nur schwer möglich, da das System nicht flexibel genug sei. Die Senatsnovellen zielen darauf ab, durch strenge Bußgelder und Abschöpfungen den Verlust weiterer Sozialwohnungen zu bremsen.