Betrüblicher Vorfall am Holocaust-Mahnmal: Verdächtiger in U-Haft
Berlin/Karlsruhe. Ein Ermittlungsrichter hat entschieden, wie mit dem mutmaßlichen Angreifer umgegangen werden soll, der für einen gewaltsamen Überfall am Holocaust-Mahnmal verantwortlich gemacht wird. Der 19-jährige Syrer Wassim al M. bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.
Der Vorfall ereignete sich am 21. Februar, als ein 30-jähriger Tourist in Berlin Opfer eines hinterhältigen Messerangriffs wurde. Die Polizei konnte einige Stunden nach der Tat den Beschuldigten in der Nähe des Tatorts festnehmen. Er wurde von den Beamten mit blutverschmierten Händen aufgefunden. Nach seiner Festnahme wurde er nach Karlsruhe gebracht und dort einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Laut Presseberichten wurde ein neuer Haftbefehl der Bundesanwaltschaft erlassen und sofort in Kraft gesetzt.
Wassim al M. wird wegen versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die Bundesanwaltschaft betrachtet die Tat als heimtückisch und ist der Auffassung, dass niedere Beweggründe eine Rolle gespielt haben könnten. Nach Angaben der Polizei reiste der Syrer mit dem Zug aus Leipzig an, um gezielt „Juden zu töten“. In seinem Rucksack fand die Polizei nicht nur das mutmaßliche Tatmesser, sondern auch einen Koran, einen Zettel mit darin enthaltenen Versen sowie einen Gebetsteppich.
Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte radikal-islamistische und antisemitische Ideologien vertritt, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsordnung in Deutschland richten.
Diese schockierenden Vorfälle werfen ein besorgniserregendes Licht auf die aktuellen gesellschaftlichen Spannungen und die Herausforderungen im Umgang mit extremistischer Gewalt.