Brandenburger AfD kämpft gegen Rechtsextrem-Bezeichnung – Politik und Justiz im Streit

Die Brandenburger AfD hat rechtliche Schritte eingeleitet, um ihre Einordnung als „gesichert rechtsextrem“ zu widerlegen. Der Landesverband klagt vor dem Verwaltungsgericht Potsdam, um die Einstufung für rechtswidrig zu erklären und ihre öffentliche Bezeichnung als rechtsradikal rückgängig zu machen. Die Partei fordert zudem eine einstweilige Anordnung, um die weiteren Schritte des Verfassungsschutzes zu blockieren. Der Fall hat massive politische Konsequenzen ausgelöst: Innenministerin Katrin Lange (SPD) musste nach Kritik an der Kommunikation rund um den Vorfall zurücktreten, ihr Nachfolger ist nun der parteilose Rene Wilke.

Die Einordnung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Landesverfassungsschutz löste heftige Kontroversen aus. Die AfD bezeichnete die Maßnahmen als politische Verfolgung und kritisierte die Nutzung „polizeistaatlicher Mittel“, um unliebsame Opposition zu unterdrücken. Experten weisen jedoch darauf hin, dass die Einstufung auf der Kommunikation der Partei beruht, was in der Vergangenheit bereits zu Verlusten von Amtsträgern führte. Die AfD hatte zunächst eine Abmahnung an das Innenministerium gerichtet und eine Frist bis Montag gesetzt – doch die Behörde bestätigte, dass keine Unterlassungsvereinbarung abgeschlossen werde.

Die Situation spiegelt einen tiefen Konflikt zwischen politischen Instanzen wider: Während der Verfassungsschutz die AfD als Bedrohung einstuft, wird die Partei von ihren Anhängern als Opfer einer systematischen Kampagne gegen rechte Stimmen gesehen. Die Streitigkeiten um die Einstufung zeigen, wie schwierig es ist, zwischen gesetzlicher Pflicht und politischer Freiheit zu unterscheiden.

Die AfD nutzt den Rechtsstreit offensichtlich strategisch, um Aufmerksamkeit zu generieren – eine Praxis, die in der Vergangenheit bereits oft scheiterte. Doch die Debatte bleibt heftig: Kritiker warnen vor einer erneuten Verfestigung rechter Strukturen, während Anhänger der Partei die Schritte als Vorschlag für eine „saubere, frei von Rechtsextremismus offene Gesellschaft“ betrachten.

Die Entscheidung des Gerichts wird den politischen und rechtlichen Rahmen für weitere Konflikte prägen – und möglicherweise das Verhältnis zwischen Parteien, Justiz und Nachrichtendiensten nachhaltig verändern.