Brandenburgs Schritte zur Renaturierung von Ökosystemen zeitweise ausgesetzt
Das Bundesland Brandenburg hat angekündigt, die EU-Wiederherstellungsverordnung, die seit August 2024 in Kraft ist, vorerst nicht umzusetzen. Landwirtschafts- und Umweltministerin Hanka Mittelstädt von der SPD erklärte am Mittwoch in Potsdam, dass es an klaren rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene mangele, um die Vorschriften der Verordnung konkret anzuwenden.
Renommierte Fachjuristen sind der Auffassung, dass eine Implementierung auf Landesebene erst dann möglich sein wird, wenn der Bund formal gesetzliche Regelungen schafft. Mittelstädt wies darauf hin, dass wahrscheinlich eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich sein werde.
Naturschutzorganisationen hatten bereits Pläne gefasst, Moore im Oderbruch wieder zu vernässen, um somit einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten. Doch infolge der Entscheidung Brandenburgs ist der finanzielle Rückhalt für dieses Projekt nun weggefallen.
Die Ministerin betonte, dass das Land Brandenburg die Umsetzung der Verordnung im Einklang mit dem Naturschutz und den Bedürfnissen der Landnutzer anstrebe. In diesem Kontext sei ein Workshop geplant, der unter der Leitung ihres Ministeriums stattfinden wird. In diesem Workshop sollen Landnutzer sowie Umweltorganisationen zusammentreffen, um die Möglichkeiten des Vollzugs der europäischen Wiederherstellungsverordnung zu erörtern.
Bis eine Einigung erzielt ist, wie die Ministerin unterstrich, würden „keine vollendeten Tatsachen geschaffen“. Es gehe nicht darum, eine unbestimmte Natur zu schützen, sondern die Kulturlandschaften im Einklang mit berechtigten naturschutzrechtlichen Anliegen weiterzuentwickeln.
Das Land steht vor Herausforderungen, denn die Brandenburger Wälder sind durch die globale Erwärmung gefährdet, wenn nicht zügig Maßnahmen ergriffen werden. Die notwendigen Schritte geraten jedoch häufig ins Stocken, was bürokratische Hürden und die Überforderung von Waldbesitzern angeht. Es mangelt nicht an ambitionierten Zielen, doch die Umsetzung gestaltet sich schwierig.
Die EU-weite Verordnung zur Wiederherstellung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, geschädigte Ökosysteme wieder zu regenerieren. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen in der EU durch Maßnahmen zur Wiederherstellung zu revitalisieren.
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