Bundestagswahl im Fokus: Anfechtung in Sicht?
Berlin. Die Diskussion um die Anfechtbarkeit der Bundestagswahl hat in den letzten Tagen an Intensität gewonnen. Insbesondere die Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), die bei dieser Wahl nur knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte, richtet den Blick auf mögliche Unregelmäßigkeiten. Viele Auslandsdeutsche konnten von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen, was die Integrität des Wahlergebnisses in Frage stellt.
Sahra Wagenknecht äußerte sich besorgt über die fehlenden 13.400 Stimmen, die möglicherweise entscheidend waren, um im Bundestag vertreten zu sein. Sie betonte: „Wenn in relevanter Zahl Menschen nicht teilnehmen konnten, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Grundlage des Wahlergebnisses.“ Die Parteichefin führte zudem aus, dass von rund 230.000 registrierten Wählern im Ausland offenbar nur ein geringer Teil die Möglichkeit hatte, tatsächlich zu wählen, was die Legitimität der Stimmenzahl der BSW von 4,97 Prozent infrage stellt.
Experte gibt nüchternen Ausblick
Die Aussicht auf eine Anfechtung des Wahlergebnisses wird von Verfassungsrechtler Ulrich Battis als eher gering eingeschätzt. Er sagt: „Fehler geschehen bei jeder Wahl.“ Entscheidend sei, ob diese Fehler tatsächlich Einfluss auf die Sitzverteilung im Bundestag hatten. Battis sieht die Wahl trotz der Schwierigkeiten für Auslandsdeutsche als sicher an, da deren Zahl im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Wähler zu klein sei.
Das Recht der im Ausland lebenden Wähler liege laut Battis auch in ihrer Verantwortung dafür, dass ihre Stimmen rechtzeitig ausgezählt werden. Im Falle einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht könnte laut Battis eine mögliche Entscheidung lediglich den Gesetzgeber dazu auffordern, bestehende Regelungen anzupassen, um die Wahlbedingungen für Auslandsdeutsche zu verbessern. Mögliche Änderungen könnten die Frist für Neuwahlen von 60 auf 90 Tage verlängern.
Einspruchsmöglichkeiten für Wähler
Betroffene Wähler haben nach der Wahl die Möglichkeit, Einsprüche geltend zu machen. Der Bundestag informiert darüber, dass Anliegen bis zu zwei Monate nach dem Wahltermin schriftlich eingereicht werden können. Die erste Instanz ist die Wahlprüfung durch den Bundestag, bevor gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht in Betracht gezogen wird.
Ein Beispiel für eine Wahlprüfungsbeschwerde gab es im Jahr 2023, als die Union teilweise erfolgreich war. Aufgrund diverser Pannen entschied das höchste Gericht, eine Teilwiederholung der Bundestagswahl von 2021 in Berlin anzuordnen. In diesen genossenschaftlichen Wahlsituationen erlebten Wähler lange Wartezeiten, fehlende Stimmzettel und geschlossene Wahllokale.
Politik auf der Agenda: Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Wahlintegrität zu sichern und zu überprüfen, um das Vertrauen in das politische System zu bewahren.