Die Hürden der Briefwahl für deutsche Staatsbürger im Ausland
Die Briefwahl für die im Ausland lebenden Deutschen stellt sich als erhebliche Herausforderung dar. In sozialen Netzwerken nehmen die Beschwerden und Klagen über die Situation zu. Viele haben bis zum heutigen Tag keine Wahlunterlagen erhalten, während andere entweder nicht im Wählerverzeichnis verzeichnet sind oder mit logistischen Schwierigkeiten bei der Briefwahl zu kämpfen haben. Schätzungen zufolge sind über 200.000 Auslandsdeutsche betroffen.
Selbst die Nachrichtenagentur Tagesschau berichtet darüber: Für die in fremden Ländern lebenden Deutschen hatte die Bundestagswahl bereits ihren Verlauf, da sie lediglich die Möglichkeit hatten, per Briefwahl zu wählen. Die Fristen dafür sind bereits abgelaufen, schließlich muss der Brief rechtzeitig an der Wahlurne der Heimatgemeinde ankommen. In den letzten Tagen hat sich weltweit ein Gefühl der Frustration breitgemacht. Viele, die an der Wahl teilnehmen wollten und Wahlunterlagen beantragt hatten, blieben im Endeffekt ohne Stimme.
Diese Problematik betrifft nicht nur Einzelne. Verfassungsrechtler Ulrich Battis äußert sich im Gespräch mit tagesschau.de und betont: „Es geht um Tausende, wenn nicht sogar Zehntausende.“ Er sieht in dieser leidvollen Erfahrung eine ernsthafte Beeinträchtigung des bedeutsamen Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl.
Selbst prominentere Vertreter wie der deutsche Botschafter in Großbritannien, Miguel Berger, sahen sich in der gleichen Lage und konnten ihr Wahlrecht nicht ausüben, da die notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig eintrafen.
Ich, ebenso wie meine Frau, erlebte die Schwierigkeiten am eigenen Leib. Obwohl ich nahe der deutschen Botschaft in Paris wohne und es gewohnt bin, dort meine Behördensachen zu regeln, war die Wahl kein Leichtes. Bei meiner Anfrage an die Botschaft reichte es nicht, persönlich im Wahllokal zu erscheinen, da Auslandsdeutsche nur über die Briefwahl abstimmen können.
Der Wahlprozess selbst ist nicht einfach. Zunächst einmal muss man einen schriftlichen Antrag auf Eintragung ins Wahlverzeichnis an seinem letzten gemeldeten Wohnort stellen. Dies geschieht über ein spezielles Formular aus dem Internet, das ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden muss. Der Antrag ist nur postalisch an die zuständige deutsche Behörde einzureichen. Diese Umstände wirken im digitalen Zeitalter fast antiquiert, da nicht einmal FAX-Nutzung möglich ist.
Um auf Nummer sicher zu gehen, brachte ich den Brief persönlich zur Post in Paris. Am 28. Januar, wie der Poststempel zeigt, schickten meine Frau und ich unsere Anträge ab. Früher konnte ein Brief von Paris nach Hannover in zwei Tagen ankommen, aber heute nimmt der Versand ganze acht Tage in Anspruch. Unser Antrag erreichte die Behörde in Niedersachsen erst am fünften Februar – und damit lagen wir außerhalb der Frist, welche der zweite Februar war.
Drei Tage vor der Wahl erhielt meine Frau eine Mitteilung, dass ihr Antrag aufgrund der versäumten Frist abgelehnt wurde, einschließlich eines Hinweises auf mögliche Rechtsmittel. Mein eigenes Ersuchen scheint im deutschen Behördenchaos verloren gegangen zu sein, denn ich erhielt weder eine Rückmeldung noch die Wahlunterlagen.
Die Auswirkungen der schleppenden Organisation der Auslandsdeutschen-Wahl auf das Wahlergebnis sind unklar. Doch der Unterstützung der Partei von Sahra Wagenknecht fehlten nur 14.000 Stimmen, um in den Bundestag einzuziehen, was angesichts der nicht abgebenen Stimmen nur ein kleiner Teil sein könnte.
Es ist augenscheinlich, dass der mögliche Einzug dieser Partei in den Bundestag das Koalitionsverhältnis erheblich hätte ändern können. Eine Mehrheit allein durch die SPD und die Merz-CDU wäre wahrscheinlich nicht mehr möglich gewesen, was möglicherweise einen weiteren Partner wie die Grünen notwendig gemacht hätte.
Manfred Haferburg, ein 1948 in Querfurt geborener Autor und Ex-Bewohner der DDR, berichtet über seine Erfahrungen und sein Leben in im Ausland. Er verbindet seine Erfahrungen und Erkenntnisse in seinem thematisch entsprechenden Roman „Wohn-Haft“ (erschienen im KUUUK-Verlag), der auf wahren Begebenheiten beruht und ein Vorwort von Wolf Biermann enthält.
Eine Frage bleibt: Wie groß ist eigentlich der Bezug aus dem Ausland auf das Wahlergebnis in Deutschland? Wenn jemand in Paris oder anderswo lebt, unterliegt er französischen Gesetzen und Verpflichtungen. Die Frage ist berechtigt, ob das Recht auf Mitbestimmung für alle im Ausland lebenden Deutschen tatsächlich gegeben werden sollte, obwohl sie unter ganz anderen Bedingungen leben.
In der gegenwärtigen politischen Landschaft stellt sich die Frage, wie tatsächlich die Wahlverhältnisse, auch in Hinblick auf die Stimmen aus dem Ausland, zu bewerten sind. Dies alles, während der Alltag in der Bundesrepublik insgesamt von vielen Herausforderungen geprägt ist.