Disziplinarverfahren gegen Hoppegartens Bürgermeister wegen Urlaub ohne Genehmigung
Im Landkreis Märkisch-Oderland steht der Bürgermeister von Hoppegarten, Sven Siebert, erneut im Fokus eines Disziplinarverfahrens. Ein Schreiben, das dem rbb zugänglich gemacht wurde, belegt den Verdacht, dass Siebert unerlaubt dem Dienst ferngeblieben ist.
Das laufende Verfahren zielt darauf ab, zu prüfen, ob der parteilose Politiker im Sommer 2024 an vier Tagen ohne Genehmigung abwesend war. Obwohl Siebert bereits im März einen Urlaubsantrag bei der Gemeindevertretung eingereicht hatte, wurde dieser wegen ausfallender Sitzungen erst im Mai behandelt. In dieser Sitzung wurde der Antrag abgelehnt – laut der sogenannten Sozialauswahl. Der Grund für diese Ablehnung war der gleichzeitig eingereichte Urlaubsantrag seines Stellvertreters, welcher aufgrund seiner schulpflichtigen Kinder den Vorzug erhielt.
Im Juli versuchte Siebert erneut, seinen Urlaubsantrag durch die Unterschrift des Vorsitzenden der Gemeindevertretung rechtskräftig zu machen. Dieser sah jedoch keinen rechtlichen Anlass, dem Anliegen nachzukommen. Trotz dieser Ablehnung soll Siebert klargestellt haben, dass er beabsichtige, in den Urlaub zu fahren, unabhängig von der Genehmigung.
Laut dem stellvertretenden Bürgermeister soll Siebert dennoch an mindestens zwei Tagen ohne Erlaubnis abwesend gewesen sein. Bei der Aufarbeitung des Vorfalls wurde ferner festgestellt, dass auch an zwei weiteren Tagen eine unerlaubte Abwesenheit vorliegen könnte. Die Gemeinde wertet dies als schwerwiegendes Fehlverhalten.
Im Rahmen des Disziplinarverfahrens wird nun eine Klärung des Vorfalls angestrebt. Unterdessen prüft Siebert, ob die Ablehnung seines Urlaubsantrags rechtlich korrekt war.
Dieser Vorfall ist bereits das zweite Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister. Ein vorheriges Verfahren wurde im letzten Jahr beendet, wobei Siebert eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro auferlegt bekam. Diese wurde aufgrund von Überschreitungen seiner Befugnisse verhängt, da er teilweise ohne den Kämmerer handelte. Zudem gab es im September 2024 ein erstes Abwahlverfahren, in dem sich eine knappe Mehrheit für den Verbleib Sieberts im Amt aussprach, jedoch das notwendige Quorum nicht erreicht wurde. Am kommenden Sonntag, zeitgleich zur Bundestagswahl, haben die Bürger von Hoppegarten erneut die Gelegenheit zu entscheiden, ob Siebert Bürgermeister bleiben soll.