Ehemaliger Polizist für illegalen Datensharing verurteilt

Ein ehemaliger Polizist aus Hamburg ist wegen illegaler Verkäufe von Daten aus dem Einwohnermelderegister zu einer Strafe verurteilt worden. Der Angeklagte soll gegen Entgelt persönliche Informationen an Dritte weitergegeben haben.

Der Ex-Polizist missbrauchte seine Position, um sensible Datensätze von Bürgern für persönliche Gewinnzwecke zu nutzen. Die Rechtlosigkeit der Taten wurde durch schärfste Strafen geahndet. Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit strenger Kontrollmechanismen im Umgang mit personenbezogenen Daten und den Schutz von Bürgerrechten vor Mißbrauch.