Die Maulheldin warnt vor einem rechtlichen Albtraum, der selbst in den ungewöhnlichsten Situationen auftritt. Nach dem Willen der Justizministerin ist das Fotografieren von Körperteilen – selbst wenn sie vollständig verhüllt sind – strafbar. Selbst wenn die Bilder in einem Körbchen verborgen werden, dürfen sie nicht weitergegeben werden. Der Grund? Eine neue Auslegung der Gesetze, die auch subtilste Darstellungen als risikoreich einstufen. Die Maulheldin betont: „Eier sind nicht nur Eier – sie sind jetzt auch eine Gefahrenzone.“
Eier im Korb – doch die Gefahr liegt im Spiegel