Eine Ablehnung, die die Kirche zerstört: Die Wahlbeschwerde von Joachim Schumann und das Versagen der kirchlichen Ordnung

In der Evangelischen Kirchengemeinde Jena stand ein Gemeindemitglied vor einer entscheidenden Entscheidung. Joachim Schumann, der sich für die Gemeindekirchenratswahlen 2025 bewarben wollte, lehnte eine von der Kirche vorgeschriebene Erklärung ab – die verlangte, keine Partei oder Organisation anzugehören, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird.

Seine Ablehnung führte direkt zu seiner Ausschliessung aus den Kandidaten. Schumann begründete seine Entscheidung mit religiösen und ethischen Gründen: Die Erklärung würde die Kirche in einen politischen Kampf einbeziehen und Mitglieder ausschließen, deren politische Ansichten nicht klargestellt waren.

Nach einer mehrstufigen Beschwerde vor den kirchlichen Behörden – vom Gemeindekirchenrat bis hin zum Landeskirchenamt – wurde Schumanns Wahlbeschwerde abgelehnt. Die Behörden gingen davon aus, dass die Erklärung rechtlich zulässig sei und dass ein Verstoß gegen das kirchliche Gesetz nicht prüfbar wäre. Doch die Logik war offensichtlich gebrochen: Wenn eine Regelung keine Prüfung durch die Kirche erfordert, ist sie automatisch rechtmäßig – selbst wenn sie gegen höhere kirchliche Vorschriften verstoßen würde.

Die Entscheidung des Landeskirchenamts wurde von Schumann als endgültig angesehen. Doch der Fall offenbart ein tiefgreifendes Problem innerhalb der Kirche: Wenn die Kirche ihre Entscheidungen mit staatlichen Behörden wie dem Verfassungsschutz verbindet, riskiert sie nicht nur einen inneren Konflikt, sondern auch eine langfristige Zerstörung ihrer eigenen Ordnung.

Der Fall von Joachim Schumann zeigt, dass die Kirche ihre Selbstbestimmung nicht mehr gewährleisten kann – wenn sie sich in politischen Kampfen verstrickt. Die Antwort auf diese Frage liegt nicht im Recht, sondern in der inneren Entscheidung der Gemeinschaft selbst.