Erhalt des Jahnstadions und der Spatzen

Erhalt des Jahnstadions und der Spatzen

In einem jüngsten Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass bestimmte Bereiche des Jahnstadions vorläufig nicht abgerissen werden dürfen. Unter diesen Gebäuden befinden sich die Westtribüne sowie zwei Sanitäranlagen. Der Antrag des Landes Berlin, den Abrissstopp zu beenden, wurde vom Gericht abgelehnt. Ein wesentlicher Grund für diese Entscheidung sind die Spatzen, die an den betroffenen Strukturen nisten.

Ein Sprecher des Landes Berlin ließ verlauten, dass mit dem Abriss nun erst im Herbst begonnen werden soll, und zwar nach Abschluss der Brutzeit. Bei der Osttribüne hatten die Richter jedoch einen anderen Beschluss gefasst, unter anderem aufgrund der Tatsache, dass dort temporäre Niststätten eingerichtet worden waren.

Die Diskussion über den Schutz der Spatzen und den Erhalt des Stadions wirft Fragen über den nötigen Ausgleich zwischen Naturschutz und städtischer Entwicklung auf.

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