Im April 2025 warnten Finanzminister Robert Crumbach die Eigentümerinnen und Eigentümer in Brandenburg vor den Konsequenzen der nicht eingegangenen Frist zur Abgabe von Grundsteuererklärungen. Die Finanzämter haben nun Anweisung erhalten, für unerfasste Flurstücke Schätzungen vorzunehmen oder sogar Zwangsgelder festzusetzen.
Seit 2025 gelten neue Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer, die auf Empfehlung des Bundesverfassungsgerichts eingeführt wurden. Diese Änderungen sollen veraltete Bewertungen von Immobilien ersetzen und bessere Daten für den Steuerbereich liefern. Die Einnahmen aus dem neuen System fließen an Städte und Gemeinden, um dort für wichtige Infrastrukturen zu sorgen.
Laut Finanzminister Crumbach haben die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer in Brandenburg ihre Erklärungen innerhalb der Frist abgegeben. Die verbleibenden Fälle machen aber nun Sorge, da die Finanzämter drohen, bei fehlender Meldung Zwangsgelder zu festsetzen.
Crumbach betonte, dass das Ermessen bei der Festlegung von Zwangsgeldern gerecht sei: „Es ist gerecht gegenüber den meisten Eigentümern, die pünktlich gehandelt haben, und es ist auch gerecht für Städte und Gemeinden, die auf diese Einnahmen angewiesen sind.“
Die Frist zur Abgabe von Grundsteuererklärungen war ursprünglich Ende Oktober 2022 fällig. Sie wurde dann bis Januar 2023 verlängert. Trotz dieser Verlängerung haben sich etwa 600.000 der ca. 3,15 Millionen Flurstücke in Brandenburg noch nicht gemeldet.