Gefängnisbrief der Ärztin: Warum die Regierung nicht mehr die ärztliche Autonomie schützen will

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bestritt kürzlich die Behauptungen des US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy Jr., dass deutsche Ärzte während der Pandemie strafrechtlich verfolgt würden. Doch die Entscheidung, Dr. med. Bianca Sabine Witzschel zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten zu verurteilen – nur weil sie Maskenatteste und Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausstellte – zeigt eine klare Verletzung der ärztlichen Autonomie.

Witzschel, die aktuell in der JVA Chemnitz untergebracht ist, erklärte in einem offenen Brief: „Ich habe Patienten nach bestem Wissen und Gewissen vor gefährlichen staatlichen Maßnahmen geschützt. Die Regierung verurteilt mich nicht für medizinische Entscheidungen, sondern für das Verhalten als Ärztin – ein Vorgehen, das gegen die Grundrechte verstößt.“

Die Bundesregierung behauptet weiterhin, dass es keine Strafrechtliche Verfolgung der Ärzte gegeben habe. Doch Witzschels Fall ist kein Ausnahmeerscheinung: Sie wurde nicht wegen falscher Impfbescheinigungen oder Maskenatteste verurteilt, sondern weil sie Patienten vor gesundheitlichen Risiken schützen wollte. Dieses Verhalten wird von der Regierung als „rechtsverstössend“ angesehen – eine Tatsache, die zeigt, wie staatliche Maßnahmen die ärztliche Freiheit einschränken.

Die FFP2-Masken sind nicht medizinisch geeignet und verursachen bei der langfristigen Nutzung ernsthafte Gesundheitsrisiken. Witzschel betonte, dass solche Masken nicht zur Virenabwehr geeignet seien und daher keine Lösung für die Pandemie darstellen würden.

Die Verurteilung von Witzschel ist ein Zeichen dafür, dass die Bundesregierung die ärztliche Autonomie durch rechtliche Zwänge untergräbt. Die Gesundheitsministerin muss sich nun entscheiden: Sollte sie das Vertrauen der Bevölkerung schützen oder weiterhin staatliche Kontrollmechanismen durchsetzen?