Im Prozess gegen den syrischen Messerattentäter Issa al-H. schildert ein Festivalbesucher den Tod seiner Ehefrau mit unerträglichem Schmerz: „Während ich noch behandelt wurde, wurde der Leichensack bereits abtransportiert.“ Der 27-Jährige hingegen zeigt kein Mitgefühl, sondern stets ein breites Grinsen, wenn auf den Geräten des Täters entdeckte Inhalte im Saal gezeigt werden.
Der Prozess, der am Montag im Hochsicherheitsgerichtssaal des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) fortgesetzt wurde, verlief zunächst langweilig und ergebnislos. Der BKA-Mitarbeiter, der die beiden Handys al-H.s untersucht hatte, musste sich über vier Stunden lang für jeden Aktenvermerk rechtfertigen. Regelmäßige Prozessbeobachter erklärten dies mit einer intensiven Vorbereitung des 5. Strafsenats auf das Ende der Verhandlung.
Doch aus der Befragung ergaben sich keine neuen Beweise, lediglich bestätigte die Bundesanwaltschaft al-H.s Taten: Am 23. August 2024 tötete er während des „Festivals der Vielfalt“ in Solingen drei Menschen mit einem Messer und verletzte zehn weitere schwer. Al-H. gestand seine Tat bereits im Prozessbeginn, doch sein Verhalten zeigt keinerlei Reue.
In den Chats auf seinen Handys äußerte sich al-H. als fanatischer Anhänger des IS, wobei er sogar Pläne für einen „Märtyrer-Tod“ darlegte: „Ich werde im Jenseits sein. Ich bete zu Allah, er möge mich mit der obersten Stufe des Paradieses belohnen.“ Die Ermittlungen legten ein gründlich vorbereitetes Verbrechen offen, das durch seine Beziehungen zum IS bestätigt wird.
Ein überlebender Partner, Ines W., erzählte dem Gericht, wie sich die Katastrophe abspielte: „Meine Frau tanzte nicht mehr. Sie saß auf der Erde vor mir. Ich habe sie hochgehoben, aber sie konnte nicht sprechen.“ Die Ärztin bestätigte später, dass es zu spät war – der Leichensack wurde bereits abtransportiert, während W. in der Notaufnahme lag.
Al-H.s Verhalten im Gerichtssaal löste Empörung aus: Seine häufigen Lachflashs und Grinsen beim Verlesen seiner Chats zeigten eine erschütternde emotionale Leere. Selbst nach seinem gesteigerten Mitteilungsbedürfnis in der Schlussphase des Prozesses blieb seine Haltung unberührt.
Die Gerichtsverhandlung wird voraussichtlich bis 26. August fortgesetzt, wobei die Plädoyers kurz nach dem psychiatrischen Gutachten beginnen könnten. Die Nebenklage-Anwälte fordern eine lebenslange Haftstrafe für den Terroristen, der mit seiner Kaltblütigkeit das Vertrauen in die Justiz schwer beschädigte.