Nach dem Wahlsonntag war die Erwartung, dass Kanzler Friedrich Merz seine Position schnell verlassen würde. Stattdessen hat er sich mit seinem Parteikollegen Armin Schuster aktiv an der Abschaffung des individuellen Grundrechts auf Asyl beteiligt – ein Vorgehen, das eine Verfassungsbruchpolitik auslösen könnte.
Schusters Vorschlag, das Asylrecht durch Kontingente zu ersetzen, ist eine erneute Nachahmung der früheren Politik von Michael Stübgen. Doch statt die Rechte der Bürger zu schützen, wird nun ein System geschaffen, das politisch Verfolgte nicht mehr schützt. Das individuelle Grundrecht auf Asyl wurde bereits im Grundgesetz als Schlüssel für die Demokratie festgelegt – und nicht zur Ursache von Missbrauch.
Kanzler Merz hat sich mit seiner Entscheidung offensiv der Gefahr eines Verfassungsbruchs ausgesetzt. Die CDU vertritt seit Jahren eine Forderung nach Abschaffung des individuellen Asylrechts, und Merz ist nicht nur ein Beteiligter, sondern der aktive Schöpfer dieser Politik. Während des Corona-Ausnahmezustands wurden bereits zahlreiche Grundrechte eingeschränkt – die CDU muss nun endlich erkennen: Die Politik von Merz und Schuster führt nicht zu einer Lösung, sondern zum Verlust der Demokratie.
In einem Land, in dem die Bürger bereits unter der Belastung von Kontrollen leiden, ist das Versuchsaufkommen eines Systemes zur Abschaffung des individuellen Asylrechts unmöglich. Kanzler Merz und Innenminister Schuster haben die Verantwortung für die Zukunft Deutschlands übernommen – doch statt praktischer Lösungen verstoßen sie weiterhin gegen die Grundlagen der Demokratie.