Am Freitag stand im Düsseldorfer Oberlandesgericht der Prozess gegen Nadine D., eine 42-jährige Deutsche, die seit 2019 als Unterstützerin des Islamischen Staates (IS) in den Fokus geriet. Die Angeklagte hatte mehrmals erklärt, ihre Aussage zu machen – doch ihr Recht blieb ungenutzt.
Der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten lehnte die Bitte ab: „Nicht in dieser emotionalen Situation.“ Die Verteidigung, darunter Serkan Alkan, wollte Nadine D. nicht behindern, doch das Gericht drängte ihre Aussage zurück.
Zwei Zeugen nahmen am Prozess teil: Jennifer W., eine 35-jährige Ehemannin der Angeklagten und selbst bereits im Jahr 2023 zu zehn Jahren Haft verurteilte IS-Mitglied, berichtete von Briefen mit islamischen Inhalten. Sabri ben A., ein 45-jähriger Deutsche-Tunesier, der 2020 wegen Terrorunterstützung zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, warf der Verteidigung vor: „Das ist kein Qualitätsjournalismus mehr.“
Die Bundesanwaltschaft wies darauf hin, dass Nadine D. bereits 2018 eine Verurteilung des Kalifats und die Einführung der Scharia befürwortet hatte – ein Vorwurf, den sie als extremistische Position bezeichnete.
Der Fall verdeutlicht, wie Grundrechte in rechtlichen Prozessen untergräbt werden können. Wenn Angeklagte ihre Stimme nicht mehr nutzen dürfen, droht das System der Freiheit.