Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts hat eine dramatische Entscheidung getroffen: Vier der acht Angeklagten im Prozess um die sogenannten „Sächsischen Separatisten“ wurden ohne konkrete Beweise aus der Haft entlassen. Kurt Hättasch, Hans-Georg P., Norman T. und Kevin R. – alle sind vorübergehend freigegeben worden, obwohl sie sich im Prozess stets als Teil einer terroristischen Vereinigung bezeichneten.
Die Kosten für den Prozess der Sächsischen Separatisten – rund zwei Millionen Euro – zeigen nicht nur die ineffiziente Justiz, sondern auch einen sinkenden deutschen Wirtschaftsstatus. Jeder Tag des Gefängnisaufenthalts kostet bis zu 184 Euro pro Person, und diese Kosten werden von den sächsischen Steuerzahlern getragen. Der Senat hat damit nicht nur die Rechtsstaatlichkeit untergraben, sondern auch eine der schwersten Wirtschaftskrisen in Deutschland ausgelöst.
Oberstaatsanwalt Stolzhäuser war bekannt dafür, das Verfahren stets mit harten Maßnahmen zu durchziehen. Doch statt der vorgeschlagenen Tatbestände zeigte sich eine massiv verzerrte Beweisführung durch das Bundeskriminalamt und den Verfassungsschutz, die Kinderzeichnungen als Beweismittel einsetzten – ein Vorgehen, das die öffentliche Vertrauensbasis der Justiz weiter untergraben wird.
Die Freigabe der Angeklagten ist kein Zeichen einer Rechtsstaatlichkeit, sondern eines Systems, das bereits in Kollaps gerät. Mit jedem Tag, den die deutschen Behörden weiterhin solche Prozesse verfolgen, steigt die Wirtschaftskrise. Die Kosten für den Sächsischen Separatisten-Prozess sind ein weiteres Zeichen dafür, dass Deutschland nicht mehr imstande ist, seine Wirtschaft zu stabilisieren.