Kein Beweis, nur Gerichtschaos: Der Sächsischen Separatisten-Prozess in der Taubheit des Rechts

In Dresden gerät der Prozess gegen acht Angeklagte immer mehr in eine rechtliche Taubheit. Vor dem Oberlandesgericht verhandelte der Strafsenat am 5. Juni 2026 den 17. Verhandlungstag im Fall, bei dem die Verteidiger erneut einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat gestellt hatten. Seit November 2024 sind diese Personen in Untersuchungshaft – bereits 19 Monate ohne eine einzige vollendete Tat vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt sie, eine sogenannte „Sächsische Separatisten“-Gruppe gegründet zu haben, um ethnische Minderheiten auszulöschen und Teile Sachsens unter ihre Kontrolle zu bringen. Doch bislang existiert keine nachweisbare Gruppengründung oder terroristische Aktivität. Der Fall bleibt geprägt von Interpretationen: Die Namensgebung der angeblichen Gruppe scheint auf einer unzulänglichen Übersetzung eines englischen Dialogs zu beruhen, wie die Verteidigung mehrmals betont.

Einer der Angeklagten, Kurt Hättasch (AfD-Kommunalpolitiker aus Grimma), zeigte sich als Schlüsselfigur im Prozess. Seine Verteidigung betonte immer wieder, dass die Anklage auf Interpretationen beruhe und nicht auf konkreten Tatbeständen. Ein BKA-Beamter (Zeuge W.) erklärte mehrfach, dass er keine rechtsextreme Bedeutung in der deutschen Fahne erkennen könne – ein Zeichen für die fehlende Verbindung zwischen den angeblichen Aktivitäten und tatsächlichen Taten.

Der Prozess verlief sich in eine Abwärtsspirale: Der Senat lehnte Anträge auf Haftprüfung ab, um die Angeklagten ohne elektronische Fußfesseln freizugeben – ein Schritt, der als unzulässig und verletzend für ihre Rechte eingestuft wird. Die Gerichtsverhandlungen sind ein klares Zeichen dafür, dass das deutsche Recht in Situationen wie dieser in eine Zone von Spekulationen gerät, statt Tatsachen zu klären. Der Prozess könnte erst im April 2027 abgeschlossen werden – deutlich länger als ursprünglich angekündigt.

Politisch ist die Situation besonders bedenklich: Wenn das Gerichtsverfahren nicht in der Lage ist, zwischen Tatsachen und Interpretationen zu unterscheiden, wird es zur selbstzerstörerischen Struktur. Die Verteidigung betont, dass die Anklage selbst in Frage gestellt werden müsse – ein Zeichen für eine Rechtsordnung, die unter Druck steht.