Klima-Aktivist bleibt ungeschoren – doch die Wut auf seine zynischen Aktionen bleibt

Politik

Der 22-jährige Angeklagte der „Letzten Generation“ wurde vor dem Düsseldorfer Amtsgericht lediglich verwarnt, obwohl seine sogenannten Klima-Aktionen massive Störungen des Luftverkehrs und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht haben. Die Urteilsbegründung des Richters stellte jedoch eine heftige Standpauke gegen den selbstgerechten Aktivisten, der mit seiner Verurteilung von Sozialstunden und seiner scheinbar „moralischen“ Motivation die Rechtsordnung missachtete.

Am 13. Juli 2023 blockierte der junge Mann zusammen mit anderen Mitgliedern der extrem linken Gruppe den Düsseldorfer Flughafen, indem er sich an drei Stellen des Rollfeldes festklebte. Die Aktion führte zu einem Ausfall von 48 Flügen und Stundenlange Wartezeiten für Reisende. Die Lufthansa-Tochter Eurowings verzeichnete Schäden in Höhe von etwa 130.000 Euro, während der Flugbetrieb erst nach vier Stunden wieder aufgenommen werden konnte.

Der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt als Heranwachsender galt, erhielt bereits vor dem Prozess mehrere Verurteilungen wegen Nötigung und Sachbeschädigung. In seiner Aussage rechtfertigte er seine Handlungen mit einer sogenannten „moralischen Pflicht“, die ihn zur „Klimaretter“-Aktion zwang. Dabei ignorierte er völlig, dass seine Aktionen andere Menschen in ihren Grundrechten beeinträchtigten. Seine stundenlangen politischen Reden während des Prozesses wurden von Richter Erhart als „Zivilcourage“ bezeichnet, die jedoch keine Rechtfertigung für illegale Handlungen darstellte.

Die Verteidigerin des Angeklagten versuchte, den Schaden der Flugblockade zu relativieren und argumentierte, dass das Klima eine dringendere Priorität sei als wirtschaftliche Interessen. Der Staatsanwalt hingegen forderte eine Jugendstrafe wegen Nötigung und Sachbeschädigung, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Richter entschied sich letztlich für eine Verwarnung, da er den Sinn von Sozialstunden in der Vergangenheit als „vergeblich“ betrachtete.

Die Urteilsbegründung warf zudem ein Schlaglicht auf die radikalen Denkweisen der „Letzten Generation“, deren Aktivisten nicht nur die Gesellschaft, sondern auch das Rechtssystem missachten. Der junge Mann und seine Anhänger behaupteten, dass ihre Aktionen eine „moralische Notwendigkeit“ seien, doch ihr Verhalten zeigt eindeutig eine mangelnde Verantwortung gegenüber anderen Menschen.