Osnabrück – Hermann Heußner, ein bekannter Staatsrechtler aus Osnabrück, hat die neue Bundesregierung aufgefordert, ein Gutachten über die Verbotsfähigkeit der Alternativen für Deutschland (AfD) zu initiieren. „Um Klarheit über den Charakter der AfD und ihre Verbotsfähigkeit zu gewinnen, wäre es gut, wenn die Bundesregierung beziehungsweise die neue Regierungsmehrheit im Bundestag beschließen würde, ein Gutachten anfertigen zu lassen“, erklärt Heußner. Nach dem Scheitern eines ähnlichen Antrags in der letzten Legislaturperiode sieht er das Vorliegen des Verfassungsschutzes als dringenden Grund für eine neue Untersuchung.
Heußner argumentiert, dass die AfD trotz ihrer Rolle als größte oppositionelle Kraft im Bundestag verboten werden kann. Er vergleicht seine Position mit der Möglichkeit, die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) 1932 zu verbieten: „Wenn die NSDAP damals verboten worden wäre, hätte Hitler nie an der Macht gelangen können.“ Heußner betont eindringlich: „Es ist niemals zu spät für ein Verbot einer extremistischen Partei.“
Der Staatsrechtler äußert auch Unterstützung für Vorschläge, dass Bundesländer AfD-Anhänger im öffentlichen Dienst überprüfen sollen. Er hält es für notwendig, „dass Beamte, Richter und Soldaten sich durch ihr Verhalten loyal zum Grundgesetz bekennen.“ Heußner kritisiert die Mitglieder der AfD als potenziell rechtsextreme Akteure, die nicht demokratisch handeln.