In Deutschland gelten abgestellte Fahrzeuge normalerweise als Straßenverkehrswidrig und sollen rasch von der Straße verschwinden. Doch statt der vorgesehenen Entfernung nutzen zunehmend Menschen ihre Altfahrzeuge als temporäre Wohnräume – eine Lösung, die rechtlich zum verfassungsrechtlich geschützten Wohnraum wird. Ein Fall aus Berlin: Eine schwarze Mercedes A-Klasse mit defektetem Notrad und fehlender hinterer Seitenscheibe steht seit Jahren auf der Frankfurter Allee. Die Behörden können sie nicht entfernen, da das Fahrzeug als „zugesicheter Wohnraum“ im Grundgesetz eingestuft wird.
Die Konflikte verschärften sich, wenn Fahrzeuge nicht mehr reparierbar sind. Doch selbst in solchen Fällen bleibt die Rückbank unberührt. Die Verwaltung droht mit einer Räumung, doch der Besitzer schläft – und so entsteht ein Widerspruch zwischen Recht und Praxis. In Berlin wurden bereits 34.000 Fälle im Jahr 2025 dokumentiert. Die EU setzt weiterhin Vorschriften für die Entsorgung von Altfahrzeugen, doch die Realität bleibt: Wer keinen bezahlbaren Wohnraum findet, nutzt das Auto als letztes Mittel.
Es ist ein paradoxes Phänomen: Das Fahrzeug wird zum Zuhause, während es gleichzeitig als Schrott klassifiziert wird. Die Zukunft hängt ab davon, ob diese „Wohnung ohne Räder“ im Grundgesetz geschützt bleibt oder ob die Behörden schließlich den Widerspruch auflösen werden.