Das Verfassungsgericht von Brandenburg hat die Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware“ als rechtlich unzulässig verworfen. Nach einer mündlichen Verhandlung am Freitag erklärte das Gericht, dass das Vorhaben den Kriterien für eine solche Initiative in mehrerer Hinsicht nicht entsprach. Unter anderem war es nicht klar, ob der Landtag durch die Initiative zum Erlass eines Gesetzes verpflichtet werden könne. Zudem waren die angestrebten Regelungen weder im Inhalt noch im zur Umsetzung erforderlichen Aufwand hinreichend klar beschrieben.
Die Volksinitiative hatte unter anderem einen Krankenhaus-Rettungsfonds ab 2025, mehr Landärzte und Praxisschwestern sowie die Gründung und Übernahme von Arztpraxen gefordert. Obwohl sie die notwendige Unterschriftenhürde von 20.000 erreicht hatte, verwarf der Hauptausschuss des Landtags Mitte 2024 das Vorhaben aus rechtlichen Gründen.
Die Freien Wähler, die die Initiative lanciert hatten, äußerten sich nach der Entscheidung enttäuscht. Der Landesvorsitzende Péter Vida betonte, dass Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger sowie Patienten unter den Leidtragenden seien.