Der Verfassungsschutz von Brandenburg hat die Einstufung der AfD als gesicherte rechtsextremistische Bestrebung vorübergehend eingestellt. Das Ministerium für Inneres gab bekannt, dass es eine sogenannte Stillhalteerklärung abgegeben hat, um einer Klage der Partei gegen die Hochstufung entgegenzukommen. Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Potsdam wird die AfD weiterhin als Verdachtsfall behandelt.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer begrüßte diese Entwicklung als ersten Etappensieg und behauptete, dass das Eingeständnis der schwachen juristischen Grundlage zur Hochstufung ein Warnsignal an die Landesregierung sei. Springer forderte die politische Verfolgung der Partei in Brandenburg zu beenden.
Der Streit um die Einstufung hat bereits zur Kündigung des Chef von Landesverfassungsschutz und zur Rücktrittsdrohung der ehemaligen Innenministerin Katrin Lange geführt. Die Hochstufung wird nun auf Bundesebene ähnlich behandelt, da das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD ebenfalls vorerst nur als Verdachtsfall ansehen muss.
Die Entwicklung im Land Brandenburg ähnelt der auf Bundesebene und in anderen Bundesländern. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ordnet der jeweilige Landesverfassungsschutz die Partei bereits als gesichert rechtsextremistisch ein.