Verständnis der Wahlterminologie für die Bundestagswahl 2025
Haben Sie bereits von der Zweitstimmendeckung gehört? Können Sie sich noch an die Grundmandatsklausel erinnern? Fragen Sie sich, ob es weiterhin Direktmandate gibt? In diesem Artikel klären wir wichtige Fachbegriffe rund um die Bundestagswahl 2025, damit Sie an Wahlabenden kompetent mitdiskutieren können.
Im Vorfeld der Wahl stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten in den verschiedenen Wahlkreisen zur Wahl um die Erststimme. Ihr Ziel: Ein Sieg im eigenen Wahlkreis, um in den Bundestag einzuziehen. Doch durch eine Wahlrechtsreform ist der Erfolg bei den Erststimmen nicht mehr ausreichend für einen zukünftigen Sitz im Bundestag. Der Erfolg muss nun auch durch die Zweitstimmen der Partei untermauert werden, um sicher einen Platz zu ergattern.
Daher werden die Sieger der Erststimmen in der Berichterstattung zur Bundestagswahl 2025 als Wahlkreisgewinner bezeichnet. Die Bundeswahlleiterin spricht von Wahlkreisbewerbern – dieser Begriff ist identisch mit dem Direktkandidat.
Mit der Bundestagswahl 2025 tritt eine Reform des Wahlrechts in Kraft. Diese führt dazu, dass das Parlament verkleinert wird und Überhang- sowie Ausgleichsmandate entfallen. Zudem verlieren die Erststimmen an Gewicht, was zur Folge hat, dass Wahlkreis-Sieger potenziell leer ausgehen können.
Das Bundeswahlgesetz legt fest, dass die Grundmandatsklausel in Kraft tritt: Eine Partei, die wenigstens drei Direktmandate (d.h. Grundmandate) gewonnen hat, kann Abgeordnete in den Bundestag entsenden, selbst wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde bei den Zweitstimmen nicht überschreitet. Diese Regel sollte ursprünglich abgeschafft werden, jedoch stellte das Bundesverfassungsgericht sich dem entgegen.
Obwohl große Parteien ihre Spitzenkandidaten oft als „Kanzlerkandidaten“ bezeichnen, wählen die Wählerinnen und Wähler nicht den Kanzler selbst, sondern dessen Partei. Der zukünftige Kanzler wird von den Mitgliedern des neuen Bundestages gewählt. Dazu schlägt der Bundespräsident einen Vorschlag vor, der anschließend eine absolute Mehrheit der Abgeordneten benötigt.
Die Phase der Regierungsbildung beginnt nach den Wahlen. Die neue Bundesregierung braucht eine absolute Mehrheit im Parlament. In dieser Zeit versuchen die Parteien, die potenziell eine Koalition bilden könnten, eine gemeinsame Basis zu finden. Die Partei mit den meisten Zweitstimmen pocht in der Regel darauf, die Koalitionsverhandlungen zu führen. Ein Koalitionsvertrag wird ausgehandelt, um gemeinsame Ziele festzulegen.
Am 23. Februar treten insgesamt 29 Parteien zur Bundestagswahl an. Neben den bereits 2021 gewählten Parteien erscheinen fünf weitere auf den Wahlzetteln. In Berlin kommen zudem sieben weitere Parteien hinzu, in Brandenburg tritt nur eine neue an.
Wählerinnen und Wähler setzen bei ihrer Erststimme auf eine Einzelperson ihrer Wahl. Für die Zweitstimme stehen Listen der Kandidaten aus dem jeweiligen Bundesland zur Verfügung. Der Anteil der Zweitstimmen bestimmt die Anzahl der Abgeordneten einer Partei im Bundestag.
Die Landeslisten, die dafür relevant sind, bleiben auch nach der Wahl entscheidend. Sollte ein Abgeordneter während der Legislaturperiode ausscheiden, rückt der nächste nicht berücksichtigte Kandidat von der Landesliste nach. Hier sind die Landeslisten für Berlin und Brandenburg zu finden.
Die Sitzverteilung im Bundestag erfolgt auf Basis der Zweitstimmen und einem festgelegten Divisor, dessen Ergebnis die Mandate für die Parteien liefert. Dieses Verfahren, bekannt als Schepers-Verfahren, wird seit 2009 angewendet. Es führt durch seine Berechnungsmethode zu Ergebnissen, die identisch sind mit dem Verfahren des Mathematikers André Sainte-Laguë, weswegen auch von dem Sainte-Laguë/Schepers Verfahren gesprochen wird.
Eine Sperrklausel legt fest, dass nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erzielen, bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass bei Wahlergebnisgrafiken oft ein grauer Balken für die „sonstigen“ Parteien erscheint. Diese haben die 5-Prozent-Hürde deutlich unterschritten.
Eine Partei kann jedoch auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag einziehen, falls sie drei Direktmandate gewinnt. Diese Grundmandatsklausel bleibt auch nach der Reform bestehen, jedoch haben die Parteien nicht mehr die Möglichkeit, Überhangmandate zu erhalten.
Zusammengefasst: Die auf einen Wahlkreis bezogene Siegerin oder Sieger holt die meisten Erststimmen. Doch um ein Direktmandat zu erlangen, muss das Ergebnis durch die Zweitstimmen gewährleistet sein. Hier können Sie die Wahlkreisgewinner für Berlin und Brandenburg nach Auszählung der Stimmen einsehen.
Die aktuellen Wahlergebnisse und die Auszählung für die 12 Wahlkreise Berlins sowie die 10 Brandenburger Wahlkreise werden nach der Stimmabgabe hier präsentiert.
Bisher waren die Direktkandidaten automatisch im Bundestag vertreten, sobald sie die meisten Erststimmen sowie drei Direktmandate gewannen. Zu beachten ist jetzt, dass der Wahlerfolg durch die Zweitstimmen gedeckt sein muss – was bedeutet, dass Kandidaten nach einem Erfolg aus den Wahlkreisen möglicherweise nicht in den Bundestag einziehen, wenn ihre Partei in dem entsprechenden Bundesland nicht genug Sitze erhält. Somit ist der Begriff „Direktmandat“ nicht mehr korrekt.
Durch die Reform werden die Ausgleichsmandate wegfallen, die bislang dafür zuständig waren, Überhangmandate auszugleichen. Insbesondere unterstützt die Reform die Verringerung des Bundestages auf 630 Sitze – mit einem potenziellen Zuwachs der vorangegangenen über hundert Sitze.
Fazit: Verfolgen Sie die aktuellen Wahlergebnisse zur Bundestagswahl 2025 sowie die weiteren Entwicklungen, die die politische Landschaft Deutschlands betreffen werden.
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Nachrichten zu den Wahlen sind wichtig, daher bleiben Sie informiert über die Ereignisse rund um die Bundestagswahl 2025.