Das Landgericht Braunschweig hat vier ehemalige Führungskräfte der Volkswagen AG wegen Betrugs verurteilt. Zwei von ihnen müssen nun ins Gefängnis, während die anderen beiden lebenslange Bewährungsauflagen erhalten haben. Das Verfahren gegen Martin Winterkorn, den langjährigen Konzernchef und damaligen Hauptverantwortlichen, wurde abgespalten und aufgrund seiner Gesundheit unterbrochen.
Die vier Jahre dauernde Verhandlung hat gezeigt, dass mehrere Führungskräfte von Volkswagen in den frühen 2000er Jahren an der Entwicklung illegaler Abgasabschalteinrichtungen beteiligt waren. Diese Einrichtungen ermöglichten es Fahrzeugen während regulärer Prüfungen, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, während sie im normalen Straßenverkehr deutlich über diesen Wert hinausgingen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwischen zwei und vier Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung forderte dagegen drei Freisprüche sowie eine Verwarnung für einen der Angeklagten. Der ranghöchste der verurteilten Ex-Manager erhielt ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung, während zwei weitere Angeklagte jeweils längere Strafen erhalten haben.
Das Urteil wirft weiterhin Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Kenntnis von Martin Winterkorn. Obwohl er sich in einem frühen Verfahren von jeder Verantwortlichkeit distanzierte und das eigene Gesundheitszustand seine weitere Teilnahme am Prozess erschwerte, bleibt unklar, welchen Umfang sein Wissen hatte.
Die Anleger, die durch den Skandal finanziell geschädigt wurden, müssen weiterhin auf ein endgültiges Urteil warten. Sie hoffen darauf, dass VW für ihre Verluste entzahlt, nachdem der Kurs der Aktie im September 2015 drastisch abgestürzt war.
Der Dieselskandal hat den Konzern weltweit mehr als 33 Milliarden Euro gekostet und führte zu einer Neuausrichtung des Unternehmens auf elektrische Fahrzeuge. Trotz vieler Probleme, insbesondere mit der Entwicklung von Software für Elektrofahrzeuge, ist VW inzwischen im Markt für E-Mobilität vertreten.