Wahlausgang 2025: So geht es weiter nach der Stimmabgabe
Berlin. Am Sonntag um 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen. Wann die Ergebnisse verkündet werden, wie die zukünftige Regierung aussehen könnte und welche Termine entscheidend sind.
Der 23. Februar 2025 hat sich bereits fest im Bewusstsein der Wählerschaft verankert. An diesem Tag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger an der Urne über die Zusammensetzung des neuen Bundestages. Doch was passiert nach der Stimmabgabe?
Um 18 Uhr schließen die Wahllokale in den 299 Wahlkreisen der Bundesrepublik. Anschließend beginnen die Wahlhelferinnen und -helfer mit der Auszählung der gültigen Stimmzettel. Die Umschläge der Briefwahl werden ebenfalls erst am Wahlabend geöffnet. Die Ergebnisse eines einzelnen Wahllokals werden nach der Auszählung an die zuständige Wahlleitung übermittelt.
Diese Daten gelangen über die Kreis- und Landeswahlleitungen schließlich zur Bundeswahlleiterin, die zusammen mit ihrem Team das vorläufige Endergebnis ermittelt. In der Regel erfolgt die Bekanntgabe noch in der Wahlnacht. Bei der letzten Bundestagswahl, die am 26. September 2021 stattfand, wurde das Ergebnis am Folgetag um 6 Uhr morgens veröffentlicht.
Bereits am Wahlabend ab 18 Uhr sind erste Hochrechnungen sowie Prognosen verfügbar, die einen ersten Überblick darüber geben, wie der künftige Bundestag aussehen könnte. Diese Zahlen zeigen häufig schon frühzeitig, welche Parteien die 630 Sitze im Parlament erobern werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder drei Direktmandate erhalten.
Die Sitzverteilung wird erst am Wahltag klar. In der vorhergehenden Wahlperiode ab 2021 gab es 735 Sitze, durch die Wahlrechtsreform von 2023 wird die Zahl jedoch gesenkt, da Ausgleichs- und Überhangmandate nun wegfallen.
Der 23. Februar hat noch eine weitere Bedeutung, denn er legt die Frist für weitere wichtige Termine fest. So ist der 25. März 2025 das Datum, an dem der neue Bundestag spätestens seine erste Sitzung abhalten muss. Innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl findet die konstituierende Sitzung statt.
Bei dieser ersten Zusammenkunft muss sich das neue Parlament eine Geschäftsordnung geben, den Bundestagspräsidenten sowie dessen Stellvertreter und die Schriftführer wählen. Eine formelle Wahl der neuen Regierung steht hingegen zunächst nicht auf der Agenda.
Im zukünftigen Bundestag könnten bis zu sieben Fraktionen vertreten sein, was die Koalitionsbildung komplizieren und zeitaufwendig gestalten könnte. Es gibt jedoch kein festes Zeitlimit für die Koalitionsverhandlungen. Angela Merkel wurde zu Beginn ihrer letzten Amtszeit erst im März 2018 erneut zur Kanzlerin ernannt, mehr als ein halbes Jahr nach der Wahl. Der gegenwärtige Kanzler Olaf Scholz benötigte nach seiner Wahl hingegen etwas über zwei Monate.
In der Übergangszeit bleibt die bestehende Bundesregierung geschäftsführend im Amt. Der Kanzlerkandidat der CDU, Friedrich Merz, hat sich vorgenommen, seine Regierung bis Ostern, also bis zum 20. April 2025, ins Leben zu rufen – vorausgesetzt, die Wahl verläuft zu seinen Gunsten.
Dies würde noch vor Ablauf der Frist liegen, bis zu der Einsprüche gegen die Bundestagswahl eingereicht werden können. Wahlberechtigte, Landeswahlleitungen, die Bundeswahlleiterin sowie der Bundestagspräsident haben bis zum 23. April 2025 Zeit, um Widerspruch einzulegen.