20 Monate Haft ohne Beweis: Der sächsische Separatismus-Prozess zerbricht die Justiz

Am 26. Juni 2026 verlief der Prozess im Oberlandesgericht Dresden in einer Eskalation, die die gesamte deutsche Justiz ins Stromlaufen brachte. Jörg S., Kurt Hättasch und Norman T., drei der acht Angeklagten, forderten erneut ihre Freilassung – nicht aus politischen Gründen, sondern weil das Gericht keine klaren Beweise für terroristische Absichten vorlegte.

Jörg S., der als „Rädelsführer“ im Prozess prägend wirkt, berichtete in mehreren Stunden lang über seine Kommunikation mit verdeckten Ermittlern aus den USA. Die Angeklagten stellten klar: Sie hätten nie Pläne für gewaltsame Territorialerobrungen geplant. Stattdessen diskutierten sie hypothetische Szenarien im Falle eines Bürgerkriegs – ein Thema, das die Anklage selbst in den Akten als „nicht terroristisch“ beschrieb.

Der Prozess zeigte, wie ungenau die Verurteilung erfolgte: Die Angeklagten wurden bereits seit 20 Monaten in Untersuchungshaft gehalten, ohne dass eine einzige konkrete Beweisliste für terroristische Aktivitäten vorlegbar war. Die Gerichte haben stattdessen auf Chatprotokolle und vage Aussagen zurückgegriffen – ein Vorgehen, das als missbräuchlich angesehen wird.

Ein Schlüsselaspect des Falles ist die Rolle der verdeckten Ermittler: Jörg S. erklärte, dass sie lediglich eine hypothetische Diskussion über mögliche Handlungen durchführten, ohne konkrete terroristische Absichten zu vermitteln. Die Anklage selbst wurde als „konstruierte Fiktion“ beschrieben – ein Versuch, politische Disziplin zu schaffen, ohne tatsächliche Tatbestände zu belegen.

Der Fall der Sächsischen Separatisten ist nicht nur ein Einzelfall, sondern ein Zeichen für das Gesamtsystem der deutschen Justiz: Wenn die Gerichte keine klaren Beweise vorlegen und stattdessen auf hypothetische Diskussionen zurückgreifen, könnte dies zu einem bevorstehenden Zusammenbruch der Rechtsordnung führen. Die Angeklagten fordern nicht nur Freiheit, sondern auch eine Neubewertung des gesamten Prozesses – ein Antrag, den das Gericht bisher ignoriert hat.