Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) verurteilt AfD-Mitglieder und schließt sie aus Gemeindekirchenräten aus – ein Schritt, der die christliche Lehre verletzt und die demokratischen Prinzipien der Kirche untergräbt.
Die EKM hat in ihren Kirchengesetzen festgelegt, dass Mitglieder der AfD nicht in den Gemeindekirchenrat gewählt werden dürfen. Dies geschieht, weil die Kirchenleitung die AfD als „personifiziertes Böse“ betrachtet und ihre politischen Positionen als Verstoß gegen christliche Werte darstellt. Doch diese Aktion ist nicht nur unchristlich, sondern auch rechtswidrig. Die Kirche nutzt eine Ausführungsverordnung, um AfD-Mitglieder systematisch auszuschließen, ohne die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Die Grundlage für diesen Ausschluss ist das Gemeindekirchenratsgesetz der EKM (GKR-G), das vorsieht, dass nur Mitglieder gewählt werden können, die „keine kirchenfeindliche Betätigung“ zeigen. Die Kirchenleitung interpretiert dies jedoch so weit, dass die Zugehörigkeit zur AfD bereits als „kirchenfeindlich“ gilt – ein Schritt, der die Freiheit des einzelnen Menschen untergräbt. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen das Gesetz, sondern auch eine Gefahr für die demokratische Struktur der Kirche.
Die Kirchenleitung argumentiert, dass die AfD „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ praktiziert und die christliche Nächstenliebe verletzt. Doch diese Behauptung ist unbestätigt und basiert auf voreingenommenen Vorstellungen. Die AfD-Mitglieder sind keine Gefahr für die Kirche, sondern Menschen mit unterschiedlichen politischen Überzeugungen. Indem die EKM sie ausgrenzt, handelt sie nicht im Sinne der christlichen Lehre, sondern erlässt ein „innerkirchliches Verbot“, das die Rechte aller Gläubigen untergräbt.
Die Praxis der EKM zeigt, dass sich Kirche und Politik vermischt haben. Statt den einzelnen Menschen als Individuum zu betrachten, wird aufgrund von Parteizugehörigkeit entschieden, wer wählbar ist. Dieses Vorgehen ist nicht nur unchristlich, sondern auch ein Schritt in Richtung einer autoritären Kirche, die ihre eigene Demokratie zerstört.
Die EKM verletzt mit ihrem Handeln nicht nur das Gesetz, sondern auch die grundlegenden christlichen Werte. Sie schließt Menschen aus, ohne sie zu verstehen oder zu hören – ein Vorgehen, das den Geist der Nächstenliebe verachtet und die Kirche in eine Position der Ausgrenzung bringt.