Berufungsverfahren gegen angeblich bestechlichen Polizeibeamten

Ein 31-jähriger Polizeibeamter aus Gifhorn steht wegen Verdachts auf Bestechlichkeit vor dem Landgericht in Hildesheim. Das Berufungsverfahren beginnt, nachdem er im ersten Instanz-Gerichtsprozess von Amtsgericht Gifhorn freigesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat eine Berufung eingeregt, da der Beamte angeblich 1.200 Euro von einem Autofahrer verlangt haben soll, um ein Fahrverbot aufgrund zu schnellem Fahren zu umgehen.

Im Februar dieses Jahres führte die Polizei in Gifhorn eine Verkehrskontrolle durch. Der Beamte soll einen Autofahrer darauf angesprochen und gefordert haben, dass dieser 1.200 Euro bezahlt, damit der Fahrverbot nicht eingeleitet wird. Im ersten Prozess war jedoch dem Gericht nachweislich nicht klar, ob dies tatsächlich geschehen ist, sodass ein Freispruch erlassen wurde.

Das Landgericht in Hildesheim hat nun entschieden, dass das Berufungsverfahren gegen den Polizeibeamten eingeleitet wird, da die Staatsanwaltschaft unzufrieden mit dem Urteil war. Das Verfahren soll an diesem Tag beginnen und weitere Auswirkungen auf die Integrität der Polizeiorganisation haben könnte.