Hamburg. Die Hamburger Unternehmerin Christina Block wurde in Sonderburg zu einer endgültigen Entscheidung über die Erziehung ihrer Kinder gezwungen, nach der sie nicht mehr das Alleinentscheidungsrecht besitzt. Sie hatte bisher den alleinigen Sorgerechtsträger für ihre Kinder dargestellt und war deren Hauptbetreuerin.
Die Verteidigung Block’s reagierte auf die Entscheidung mit Empörung, indem sie die Unzulänglichkeiten des Verfahrens anprangerte. Es wird jedoch nicht deutlich, welche spezifischen Einwände erhoben wurden. Die Anwältin der Unternehmerin betonte laut konjunktiv die Notwendigkeit einer fairen und objektiven Entscheidungsfindung im besten Interesse der Kinder.
Die Entscheidung beinhaltet nun eine klare Abstimmung über den Verbleib der Kinder, was sowohl für Block als auch für den Vater der Kinder weitreichende Folgen haben wird. Die genauen Gründe und Hintergründe der Entscheidung sind jedoch nicht näher erläutert.