Christina Block verliert Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat Christina Blocks Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung, dass ihre Kinder bei ihrem Vater in Dänemark bleiben dürfen, abgewiesen. Der Ausschlaggebende Faktor für das Gericht war der Wille der Geschwister.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Interessen und Willen der Kinder einen höheren Rang haben als die persönlichen Ansprüche von Christina Block. Dies bedeutet, dass die Kinder weiterhin bei ihrem Vater in Dänemark leben dürfen.