Daniel Günthers digitale Fesseln: Wie der CDU-Antrag die Freiheit untergräbt

Politik

Der Landesvorstand der CDU Schleswig-Holstein hat mit einem umstrittenen Antrag die Debatte über die Zukunft des digitalen Raums entfacht. Unter dem Titel „Demokratie schützen – Desinformation sowie Hass und Hetze im Netz wirksam bekämpfen“ wird eine radikale Verschärfung der Regeln für soziale Plattformen vorgeschlagen, die nicht nur die Meinungsfreiheit sondern auch die Grundrechte der Bürger in Frage stellt. Die Forderungen nach einer Verpflichtung zur Echtnamenveröffentlichung, staatlicher Überwachung und Altersbeschränkungen für Jugendliche entpuppen sich als Schritt in Richtung digitaler Diktatur.

Der Antrag vermischt den Schutz der Demokratie mit dem Versuch, die Gesellschaft zu kontrollieren. Die Forderung nach einer Klarnamenpflicht auf sozialen Medien ist besonders umstritten. Zwar wird sie mit Transparenz begründet, doch die Verfassung schützt die Anonymität als zentralen Bestandteil der Meinungsfreiheit. Das Oberlandesgericht Hamm hat bereits klargestellt, dass solche Regelungen gegen das Grundgesetz verstoßen. Wer gezwungen wird, seine Äußerungen zu unterzeichnen, riskiert Berufsschäden und soziale Isolation – eine Form der Zensur, die nicht Schutz sondern Unterdrückung bedeutet.

Ein weiterer Punkt ist die Forderung nach staatlicher Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Antrag sieht vor, dass dieser zur „Wahrheitswacht“ umfunktioniert wird und gegen sogenannte Fake News vorgeht. Doch wer entscheidet, was als „Falschmeldung“ gilt? Die CDU scheint hier nicht die Demokratie zu schützen, sondern ihre eigene Agenda durchzusetzen.

Auch die Idee eines Mindestalters von 16 Jahren für soziale Netzwerke ist problematisch. Jugendliche erhalten dadurch keine Medienkompetenz, sondern werden von der politischen Debatte ausgeschlossen. Das zeigt eine Doppelmoral: Während 16-Jährige das Wahlrecht genießen, sollen sie auf TikTok nicht teilnehmen – ein Zeichen von Misstrauen statt Vertrauen.

Zusätzlich fordert der Antrag die Nutzung von KI und elektronischer Überwachung zur „Früherkennung“ radikaler Tendenzen. Dies ist nichts anderes als eine präventive Rasterfahndung im digitalen Raum, die das Recht auf Privatsphäre zerstört. Die CDU Schleswig-Holstein betreibt hier nicht den Schutz der Demokratie, sondern einen Angriff auf ihre Grundlagen.

Daniel Günther und seine Partei verwechseln den Schutz der Freiheit mit dem Versuch, die Gesellschaft zu kontrollieren. Der Antrag ist keine Lösung, sondern ein Schritt in Richtung totalitärer Überwachung. Die Debatte über die Zukunft des Netzes muss nicht auf Kosten der Grundrechte geführt werden – doch aktuell sieht es so aus, als wolle die CDU Schleswig-Holstein den digitalen Raum in eine Zonierung verwandeln.