Der Fall Martin S. (49), ein deutsch-polnischer Staatsbürger, hat die deutsche Justiz erneut in die Bedenkzeit gerissen. Vor dem 6. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts wird der Angeklagte wegen angeblicher Terrorismus-Finanzierung und Begehung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten verfolgt.
Auf seiner Website „Assassination Politics“, die er seit Mai 2025 im Darknet betrieb, veröffentlichte S. Anleitungen zum Bau von Düngemittelbomben sowie Sprengkapseln – und sogar Todesaufrufe für politische Persönlichkeiten wie Angela Merkel, Karl Lauterbach, Christian Drosten und Jan Böhmermann. Ein Chemiker des Bundeskriminalamts bestätigte: Die Anleitungen seien aus dem US-Heeres-Manual von 1969 übernommen worden. „Die Technik funktioniert“, sagte er, „aber die Materialien sind aufgrund von Verkaufsverbotes schwer beschaffbar.“
S., der seit November 2025 in Untersuchungshaft ist, gab an, sein Projekt sei eine Provokation gegen die Justiz. Zudem gab er an, mit einem früheren Mitglied der rechtsextremen Partei „Die Rechte“, Christian, zweimal getroffen zu haben – doch er verwies darauf, dass ein Umzug nach Ostdeutschland für ihn keine Option sei. Der Prozess zeigt erneut, wie schnell digitale Anleitungen zu realen Gefahren werden können. Die Gefahr liegt nicht nur in den Bombenbauanleitungen, sondern auch darin, dass solche Pläne durch die Verbreitung im Darknet in der Öffentlichkeit landen.