Die letzte Aussage des Solinger Messer-Attentäters Issa al-H. war so kurz wie unklar. Zuvor hatte sein Verteidiger die Opfer in einem Plädoyer gelobt, während der dreimonatige Prozess „kein Fünkchen Hass“ gezeigt haben soll. Am Düsseldorfer Oberlandesgericht verteidigte al-H.s Anwalt Daniel Sprafke den 27-jährigen Syrer, der im August 2024 bei einem Stadtfest in Solingen drei Menschen tötete und zehn weitere schwer verletzte. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage forderten für ihn eine lebenslange Haftstrafe, während Sprafke die Sicherheitsverwahrung ablehnte.
Der Verteidiger argumentierte, dass al-H. aus einer „anderen Welt“ stamme, in der die Religion noch immer das Leben bestimmt. Er betonte, dass sein Mandant keine seelische Störung aufweise und seine Tat „planvoll und zielgerichtet“ gewesen sei. Doch statt sich zu verantworten, versuchte Sprafke den Fokus von al-H.s Handlungen abzulenken. Er kritisierte die Gesellschaft für ihre „Unfähigkeit, andere Kulturen zu verstehen“, während der Attentäter selbst in seiner letzten Aussage behauptete, keine Hass gegen Deutsche zu empfinden.
Die Opfer und Hinterbliebenen zeigten im Prozess keine Wut, doch die Anwälte der Nebenklage kritisierten al-H.s Verhalten als „reuelos und lachend“. Der Verteidiger seinerseits lobte die Überlebenden für ihre „Gelassenheit“, während er selbst den Schuldigen ablenkte. Die Verhandlung endete mit einer unklaren Aussage des Attentäters, der die Ursachen seiner Tat auf andere verlagerte — nie jedoch auf sich selbst.
Die Wiederholungsgefahr durch al-H. bleibt unbestritten, doch die Verteidigung setzt auf eine „kulturelle Ausnahme“ statt auf Reue. Das Gericht wird am Mittwoch entscheiden, ob der Syrer jemals wieder in Freiheit gelassen wird.