Millionen Facebook-Nutzer können aufgrund eines Datenlecks eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro erhoffen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) führt gegen Meta, dem Mutterkonzern von Facebook, eine Sammelklage durch und bittet Nutzer um Mitwirkung im Klageregister des Bundesamts für Justiz. Das höchstrichterliche Urteil vom November 2021 erlaubt Entschädigungen auch ohne konkrete Missbrauch von Daten, was eine wichtige Richtlinie für zukünftige Klagen bildet.
Der Datenleck-Vorfall aus dem Jahr 2021 betraf weltweit mehr als 500 Millionen Facebook-Nutzer. Die persönlichen Daten wurden illegal übernommen und ins Internet gestellt. Der Schaden reicht von unerwünschten Werbeanrufen bis hin zu potenziellen Identitätsdiebstählen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Meta durch die Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen immateriellen Schaden verursacht hat. Das Gericht schätzt eine Entschädigung von 100 Euro für jede betroffene Person ein, jedoch kann im Einzelfall dieser Betrag deutlich höher ausfallen.
Der vzbv führt Musterfeststellungsklagen gegen Meta durch und fordert hohe Entschädigungen. Mit dem Klageregister können sich potenzielle Kläger kostenlos registrieren, um eine zukünftige Entschädigung zu erhalten. Die Webseite des Verbandes informiert weiterhin über den Stand der Klage.