Ein damals 18-jähriger Fahrer, der einen 38-jährigen Mann bei einem Raserunfall tödlich verunglückt hatte, wird vom Staatsanwalt nicht mehr weiterverfolgt. Das Verfahren gegen den Fahranfänger ist eingestellt worden, obwohl er bei einer möglichen Verurteilung mit Haftstrafe konfrontiert gewesen wäre.
Der Unfall ereignete sich auf dem Jungfernstieg in Hamburg und führte zum Tod des Familienvaters. Obwohl es eindeutig ersichtlich war, dass der junge Fahrer grob verkehrsrechtswidrig gehandelt hatte, entschied die Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen ihn einzustellen.