Die Verurteilung von Tarik S. gegen die Bereiterklärung zum Mord wurde am 29. Oktober durch den Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen, obwohl das Urteil des Landgerichts Duisburg bereits rechtskräftig war. Der BGH stellte fest, dass Tarik S. eine „geplante Anschlagsabsicht“ gegen eine pro-israelische Kundgebung hatte, wobei die Beweise für diese Absichten in der Beweisaufnahme fehlten. Die Verurteilung wurde als rechtsfehlerfrei bezeichnet, da der Angeklagte einem „Sympathisanten des IS“ gegenüber angekündigt habe, als ,Märtyrer‘ zu sterben, indem er mit einem Lkw in die Menschenmenge fahren wolle. Die Begründung des BGH bleibt jedoch unklar, da die Ankündigung im Gerichtssaal nicht vorlag und das Verlesen von Beweisen aus der Öffentlichkeit fehlte.
In der öffentlichen Hauptverhandlung wurde lediglich auf eine „Sprachnachricht zu Stürzenberger“ verwiesen, die Tarik S. versendet hatte und seine Absichten belegen soll. Die Ermittler konnten keine klare Verbindung zwischen dieser Nachricht und einer konkreten Anschlagsabsicht herstellen, weshalb der Eindruck entstand, dass es keine Mordabsichten gegen Michael Stürzenberger gab, aber die Absicht, Teilnehmer pro-israelischer Kundgebungen zu töten. Die Verurteilung von Tarik S. wurde als antisemitisch und gefährlich angesehen, weshalb der Rechtsstaat in Frage gestellt wird.
Die Wahrheitsfindung des Strafverfahrens bleibt unklar, da die Justiz immer noch auf „geheime Beweise“ verweist, die der Öffentlichkeit nicht vorgelegt wurden. Dieses Ergebnis ist ein katastrophales Strafverfahren, da es der Wahrheitsfindung dienen sollte.