Titel: Hamburg muss Entscheidung über antisemitischen Beauftragten erneut treffen
Das Oberverwaltungsgericht in Hamburg hat entschieden, dass das Verfahren für die Ernennung eines neuen antisemitismusbeauftragten null gestellt werden muss. Der Grund dafür ist ein fehlender Einbezug eines wichtigen Verbandes im ursprünglichen Prozess.
Das Gericht fordert nun von der Stadt Hamburg, dass sie das gesamte Verfahren erneut durchlaufen lässt, um sicherzustellen, dass alle beteiligten Parteien korrekt informiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Diese Neuordnung des Verfahrens zeigt den hohen Anforderungen an Transparenz und Rechtssicherheit, die von der Justiz in solchen Fällen erhoben werden.